Der Goldschakal auf Sylt (Schleswig-Holstein) darf per Ausnahmegenehmigung nun doch abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts bestätigt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Der Goldschakal hatte auf der Nordseeinsel vor wenigen Wochen rund 100 Schafe und Lämmer gerissen.
Ob er sich noch auf Sylt befindet oder überhaupt noch lebt, ist derzeit nicht bekannt.