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Vor drei Jahren beschloss die Stadt Tübingen eine Gebühr auf nicht wiederverwertbare Verpackungen zu erheben. Eine Fast Food Kette klagte gegen diese Verpackungssteuer, aber diese Klage wurde am Mittwoch vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Stadt Kiel (Schleswig-Holstein) plant auch schon länger solch eine Verpackungssteuer einzuführen. Nach dem gestrigen Urteil dürften diese Pläne nun konkret werden.

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