Die AfD war in Bremen bei der Bürgerschaftswahl 2023 nicht zur Wahl zugelassen worden. Es wurden zwei Listen des Landesverbands mit Bewerber:innen eingereicht, weshalb die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde. Das Wahlprüfungsgericht hatte diese Entscheidung bereits als rechtens bestätigt. Jetzt hat auch die höchste Instanz, der Staatsgerichtshof, ein Urteil gefällt: die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft muss nicht wiederholt werden, die Entscheidung des AfD-Ausschlusses war korrekt.
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