Am Landgericht Hildesheim (Niedersachsen) ist eine Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Hildesheim eingegangen. Geklagt hat Jens Windel – ein Mann, der als Kind von einem Priester missbraucht wurde. Der Kläger will mindestens 400.000 Euro und – unter anderem – die Übernahme von künftigen Behandlungskosten erstreiten. Bereits geleistete Teilzahlungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) in einer Gesamtsumme von 50.000 Euro reichen dem Betroffenen nicht aus. Sie seien nicht wertschätzend. Das Bistum Hildesheim hat die Klageschrift nach eigenen Angaben noch nicht erhalten und will sich deswegen dazu nicht äußern.
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