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Um festzustellen, wie zeitintensiv die Arbeit von Lehrkräften ist, wollte der „Bremer Personalrat Schulen“ ein Pilotprojekt zum neuen Schuljahr einführen. Dabei ging es um die konkrete Arbeitszeiterfassung. Doch die Bildungsbehörde wandte sich an den Senat und dieser lehnte den Vorstoß ab. Am Mittwoch hat nun das Verwaltungsgericht darüber entschieden und dem Senat recht gegeben.

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