
Nach dem Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof vom 23. Mai beginnt der Prozess gegen die 39-jährige Angeklagte am kommenden Dienstag (18.11.2025) vor dem Hamburger Landgericht. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat beim Gericht beantragt, ein sogenanntes Sicherungsverfahren mit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus durchzuführen. Der Frau werden unter anderem versuchter Totschlag in 21 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Die Beschuldigte soll im Zustand der Schuldunfähigkeit mit einem Gemüsemesser wahllos in Richtung zahlreicher Reisenden und Passant:innen gestochen haben, um diese zu töten. Die Betroffenen befanden sich im Zeitpunkt des Angriffs überwiegend im Bereich der stark frequentierten Fernbahngleise 13 und 14 des Hamburger Hauptbahnhofs. Während sechs Personen den Stichbewegungen ausweichen konnten, erlitten 15 Geschädigte zum Teil erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen.
Beschuldigte soll im Januar versucht haben, ihren Vater zu erstechen
Darüber hinaus soll die Beschuldigte bereits im Januar in Schleswig-Holstein versucht haben, ihren Vater mit einer Schere zu töten. Die Tatvollendung scheiterte lediglich daran, dass ihre Mutter rechtzeitig eingreifen und ihr die Schere abnehmen konnte. Der Vater erlitt mehrere Stichverletzungen im Schulter- und Oberarmbereich.
Beschuldigte leidet an paranoider Schizophrenie
Die damaligen Ermittlungen wurden zunächst von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt. Im Anschluss an das Geschehen vom 23. Mai hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg jedoch dieses Verfahren übernommen. Die Beschuldigte leidet an einer mit Realitätsverkennung einhergehenden paranoiden Schizophrenie. Nach dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung dürfte ihre Einsichtsfähigkeit während der mutmaßlichen Taten daher vollständig aufgehoben gewesen sein.
SAT.1 REGIONAL/ Staatsanwaltschaft Hamburg












