Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette darf keinen Besuch von ehemaligen Mitgliedern der linksextremistischen Terrororganisation empfangen. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe gefällt. Als Grund nannten die Richter:innen die Gefahr, dass Klette versuchen könnte ihre Flucht zu planen oder Kontakt zu mutmaßlichen Kompliz:innen aufzunehmen. Zwei ehemalige Mitglieder:innen der „Rote Armee Fraktion“ wollten die 65-Jährige in der JVA Vechta (Niedersachsen) besuchen. Dort sitzt sie seit ihrer Festnahme im Februar dieses Jahres. Sie steht im Verdacht, gemeinsam mit den weiterhin flüchtigen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Anschläge und Überfälle begangen zu haben.
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