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Im Prozess gegen Christina Block wurde vom Gericht am Donnerstag eine sogenannte Selbstleseanordnung erlassen. Dabei geht es um mehrere Hundert Seiten Papier. Diese müssten eigentlich alle im Prozess verlesen werden. Aufgrund der heutigen Anordnung sind die Verfahrensbeteiligten verpflichtet, sämtliche Unterlagen selbstständig zu lesen. Der Prozess wird am 8. Januar fortgesetzt.

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