Copy LinkCopy LinkShare on MessengerShare on Messenger

Hat die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft die Rechte eines Abgeordneten verletzt? Darum geht es seit Anfang Februar vor dem Bremer Staatsgerichtshof. Die Klage hatte Jan Timke vom Bündnis Deutschland gegen Antje Grotheer, die Bürgerschaftspräsidentin eingereicht. Die Antwort: ja. Der Maulkorb ist verfassungswidrig. Das teilte der Bremer Staatsgerichtshof am Mittwoch mit. Mit dem Wortentzug vor zwei Jahren verletzt Bürgerschaftspräsidentin Antje Grotheer die Rechte des Abgeordneten Jan Timke.

Zur Startseite