Im Prozess um den tödlichen Raserunfall in Hamburg-Billstedt sieht das Gericht bei beiden Angeklagten keinen Tötungsvorsatz mehr. Zwar waren die beiden Männer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den Schiffbeker Weg gerast, konnten laut Kammer jedoch nicht damit rechnen, dass ein weiteres Fahrzeug unerlaubt links einbiegt.
Trotzdem müssen beide Angeklagte mit hohen Haftstrafen wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge rechnen. Bei dem Unfall im August vergangenen Jahres kam ein zweijähriges Kind ums Leben. Der Zwillingsbruder des Jungen sowie die Mutter wurden schwer verletzt.