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Die Notkredite, die Schleswig-Holsteins Landesregierung aufgenommen hat, um den Haushalt 2024 zu finanzieren, sind verfassungswidrig. Das hat das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Dienstag geurteilt. Die Günther-Regierung hatte drei Kredite aufgenommen, um die Folgen der Corona-Pandemie, des Ukraine-Konflikts und die Schäden durch die Ostseeflut aufzufangen. Die Oppositionsparteien SPD und FDP hatten geklagt.

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