Bundesjustizministerin Hubig will das Sexualstrafrecht reformieren und die „Nur Ja heißt Ja“-Regel einführen. Sexuelle Handlungen gelten nur dann als einvernehmlich, wenn die Beteiligten zustimmen. Auf der Justizministerkonferenz in Hamburg lehnte die Mehrheit die Beschlussvorlage aber ab. Die Verjährungsfrist für bestimmte Fälle der Vergewaltigung hingegen soll von fünf auf 20 Jahre verlängert werden. Insgesamt wurden während der Frühjahrstagung mehr als 60 Beschlussvorschläge bearbeitet. Dabei ging es neben der Verschärfung des Sexualstrafrechts auch um den Strafrahmen für verfassungsfeindliche Sabotage.
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