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Wer seinen Termin beim Arzt oder den reservierten Tisch im Restaurant verfallen lässt, muss zunehmend mit sogenannten No-Show-Gebühren rechnen. Immer mehr Praxen und Betriebe verlangen solche Ausfallhonorare. Eine einheitliche rechtliche Regelung gibt es bislang jedoch nicht – deshalb fordert Niedersachsen nun eine bundesweite Klärung.

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