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Nach den tödlichen Polizeischüssen auf Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag in Oldenburg (Niedersachsen) ist die Auswertung der Video- und Audioaufnahmen abgeschlossen. Das Geschehen sei nur schemenhaft zu erkennen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die beiden Polizisten forderten den 21-Jährigen unter Vorhalt der Schusswaffen lautstark zum Anhalten auf. Ein Warnschuss soll demnach nicht abgegeben worden sein.

Kurz vor der Begegnung mit Lorenz A. wurden die Beamten über ein Messer informiert und sollten auf ihre eigene Sicherheit achten. Der Oldenburger soll vor einer Bar Reizgas versprüht und anschließend mit einem Messer gedroht haben. Bei seiner Flucht soll er die Polizisten mit Reizgas angegriffen haben. Daraufhin fielen Fünf Schüsse, drei trafen den 21-Jährigen dabei von hinten. Die Ermittlungen dauern weiter an.

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