
Im Fall der mutmaßlich getöteten 16-jährigen Liana hat der Beschuldigte sich zunächst nicht zur Tat geäußert. Vor dem Landgericht Göttingen muss sich der 31-Jährige wegen Totschlags verantworten. Weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Verdächtige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war, handelt es sich um ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei wird nicht nur geklärt, ob er der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Dem Iraker wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr am Bahnhof im südniedersächsischen Friedland das Mädchen vor einen durchfahrenden Güterzug geschubst zu haben. Der Fall um die Auszubildende aus Geisleden in Thüringen, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Er beschäftigt auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen.
Polizei und Staatsanwaltschaft: Opfer war sofort tot
Am ersten Verhandlungstag äußerte sich die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen und es wurden Polizisten und Polizistinnen als Zeugen vernommen. Demnach litt der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt unter einer paranoiden Schizophrenie und war alkoholisiert. Er habe das Opfer plötzlich geschubst, als ein Güterzug mit 100 Kilometern pro Stunde den Bahnhof passiert habe. Sie habe durch den Zusammenprall mit dem Zug Verletzungen am Kopf erlitten, die sie sofort getötet hätten. Polizisten gaben an, zunächst einen Unfall vermutet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass von dem Beschuldigten eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht, und strebt eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Auf Empfehlung seiner Betreuer verfolgte der Verdächtige die Verhandlung durchgehend mit angelegten Handschellen. Er sitzt derzeit im Maßregelvollzug ein.
SAT.1 REGIONAL/dpa












