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Das Landgericht Braunschweig (Niedersachsen) weist den Befangenheitsantrag von Ex-VW Chef Martin Winterkorn gegen den Richter als unbegründet zurück. Im Strafverfahren zur Dieselaffäre hatten sich die Anwälte des 77-Jährigen daran gestört, dass der Prozess ohne Begutachtung des Gesundheitszustandes von Martin Winterkorn für Februar neu angesetzt worden war. Das Gericht hob nun jedoch alle neu angesetzten Verhandlungstermine auf – unabhängig von der Entscheidung des Befangenheitsantrags. Die Kammer geht davon aus, dass Winterkorn in den kommenden Monaten nicht verhandlungsfähig sei.

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