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Das Niedersächsische Innenministerium möchte das Beamtengesetz ändern und Tattoos an Unterarmen von Polizist:innen erlauben. Bisher mussten Polizeibeamte derartige Tattoos unter der Dienstkleidung verstecken. An Händen, Hals und Kopf sollen sichtbare Tätowierungen auch mit den neuen Regelungen verboten bleiben. Schon 2021 hatte das Niedersächsische Innenministerium angekündigt, das Regelwerk für tätowierte Polizist:innen zu lockern. Wann die neuen Regeln greifen sollen, steht noch nicht fest.

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