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Wenn sich Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken bewegen, chatten oder posten, sind sie der Gefahr des Cybergrooming ausgesetzt. Darunter versteht man die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen im Internet. In der Regel beginnt es oft mit harmlosen Gesprächen. Anschließend werden die Minderjährigen schnell in eine emotionale Abhängigkeit gebracht. Cybergrooming ist Straftatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet wird.

Bei der Beratungsstelle Juuuport e.V. gehen wöchentlich rund 70 Anfragen Betroffener aus ganz Deutschland ein. Die Opfer werden dort online von jugendlichen Scouts beraten – auf Augenhöhe. Denn diese wissen genau, was bei Gleichaltrigen im Netz passiert.

Mehr Infos

Unter polizeifuerdich.de erhalten Betroffene und deren Familien Hilfsangebote.

Noch mehr Infos gibt es auf der Juuuport Homepage.

SAT.1 REGIONAL-Moderatorin Vienna Heinrich hat mit Stefan Lücke, dem Vorsitzende Richter am Landgericht Hannover und Jugendrichter, über das Thema gesprochen. 

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