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Der Verfassungsschutz wird vorerst auf öffentliche Aussagen verzichten, in denen die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet wird. Der Grund ist ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Niedersachsen). Das dürfte Auswirkungen auf den Einsatz sogenannter nachrichtendienstlicher Mittel haben – je höher die Einstufung erfolgt, desto mehr Instrumente wie Observation oder Abhören darf der Verfassungsschutz nutzen. Das Ganze sei ein übliches Vorgehen, denn man müsse den Ausgang des Gerichtsverfahrens, dass die AfD eingeleitet habe, abwarten, sagte das Innenministerium.

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