OVG: Beschuldigter Arzt darf Beruf vorerst nicht ausüben

Das Oberverwaltungsgericht in Bremen hat den vorläufigen Entzug der Arbeitserlaubnis eines wegen sexueller Straftaten beschuldigten Arztes erlaubt. (Symbolfoto) Sina Schuldt/dpa
Das Oberverwaltungsgericht in Bremen hat den vorläufigen Entzug der Arbeitserlaubnis eines wegen sexueller Straftaten beschuldigten Arztes erlaubt. (Symbolfoto) Sina Schuldt/dpa

Bremen (dpa/lni) –

Ein wegen Sexualstraftaten und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern beschuldigter Arzt darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bremen seinen Beruf vorerst nicht mehr ausüben. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Bremer Gesundheitssenatorin, die bereits im Sommer 2025 das Ruhen der Approbation des Mediziners angeordnet hatte. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (Az.: 1 B 82/26)

Auf eine Klage des Arztes hin hatte das Verwaltungsgericht Bremen Anfang März die Anordnung der Gesundheitsbehörde zunächst aufgehoben, weil es bei dem Vorwurf betreffend der Sexualstraftaten auch entlastende Zeugenaussagen gebe.

Vertrauensverlust in Ärzteschaft generell befürchtet

Das Oberverwaltungsgericht folgte nun dem Gesundheitsressort. Die Anordnung, die Arbeitserlaubnis des Arztes ruhen zu lassen, sei gerechtfertigt, weil eine weitere Tätigkeit als Arzt bis zu einer Entscheidung in dem Strafverfahren zu einem erheblichen Ansehens- und Vertrauensverlust für die Ärzteschaft allgemein führen würde. 

Gegen den Narkosearzt war seitens der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, weil eine medizinische Fachangestellte bei der Polizei den Verdacht geäußert hatte, dass der Mediziner narkotisierte minderjährige Patientinnen im Intimbereich berührt habe. Andere Zeugenaussagen entlasten den Arzt jedoch. 

Kinderpornografische Bilder sichergestellt

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurden dem Gericht zufolge außerdem Datenträger sichergestellt, die zum Teil schwere, von erwachsenen Männern begangene sexuelle Übergriffe an Mädchen zeigen. 

Im März waren nach Medienberichten die Vorwürfe gegen den Anästhesisten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden. Demnach war der Arzt im Frühjahr 2025 an einer Klinik in Bremerhaven tätig.

© dpa-infocom, dpa:260519-930-101132/1

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