Hannover (dpa/lni) –
Seit Wochen wird in Deutschland über Vorwürfe der Vetternwirtschaft insbesondere gegen die AfD diskutiert. Dabei geht es um die Beschäftigung von Angehörigen oder Verwandten bei den Parteien und Fraktionen oder deren Abgeordneten. Wie ist die Lage in Niedersachsen?
SPD: Angehörige weder bevorzugen noch benachteiligen
Die SPD als größte Fraktion im Landtag erklärt, Beschäftigungsverhältnisse mit Verwandten oder Angehörigen der eigenen Fraktion, von Mitgliedern anderer Landtage oder des Bundestags bestünden «nach unserer Kenntnis» nicht.
Die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolge grundsätzlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Verwandte oder Angehörige von Abgeordneten dürften dabei weder bevorzugt noch benachteiligt werden.
«Gleichwohl wäre bei einer solchen Personalauswahl zu berücksichtigen, dass diese sowohl intern als auch extern erhebliche Fragen aufwerfen könnte. Eine entsprechende Entscheidung müsste daher besonders sorgfältig begründet werden», sagte ein Fraktionssprecher. Überkreuzbeschäftigungen lehne man zudem grundsätzlich ab. Damit sind Fälle gemeint, in denen Abgeordnete die Familienangehörigen anderer Abgeordneter bei sich anstellen.
Eine Regelung zur Beschäftigung von Angehörigen oder Verwandten in der Betriebsordnung des SPD-Fraktionsbüros gibt es laut Sprecher bislang nicht.
CDU: Keine Interessenkonflikte oder Abhängigkeitsverhältnisse
Auch die CDU-Fraktion teilte mit, ihr seien keine Fälle bekannt, in denen Verwandte oder Angehörige von Abgeordneten beschäftigt sind.
«Maßgeblich für Personalentscheidungen sind ausschließlich fachliche Qualifikation, persönliche Eignung und der konkrete Bedarf der jeweiligen Stelle», erklärte eine Sprecherin. «Entscheidend ist zudem, dass keine Interessenkonflikte oder Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, die eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung beeinträchtigen könnten.»
Die internen Verfahren stellten sicher, dass die Einstellungen nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen.
Grüne: Fraktion will Passus in Regelwerk aufnehmen
«Nein, die Grünen-Landtagsfraktion beschäftigt keine Verwandten von Abgeordneten», sagte Volker Bajus, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen. «Wir vermeiden ganz grundsätzlich solche Beschäftigungsverhältnisse. Damit beugen wir Abhängigkeitsverhältnissen vor, schaffen Klarheit und Offenheit.» Diese Dinge hielten die Grünen für Voraussetzungen des professionellen Arbeitens im Politikbetrieb.
Nahe Verwandte von Abgeordneten nicht zu beschäftigen, sei gelebte Praxis. «Die aktuelle Debatte ist allerdings Anlass, entsprechende Regelungen auch in unser Fraktionsregelwerk aufzunehmen», sagte Bajus.
AfD: Halten uns strikt an Abgeordnetengesetz
Die AfD-Fraktion erklärte, man gebe mit Blick auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte über Mitarbeiter der Fraktion grundsätzlich keine Auskunft. Die Beschäftigung von Wahlkreismitarbeitern obliege zudem ausschließlich den Abgeordneten. «Die Fraktion hat hierauf keinen Einfluss und auch keine Kenntnisse über alle bestehenden Anstellungsverhältnisse.»
Bei der Personalauswahl stünden für die Fraktion Leistung, Eignung und Befähigung im Vordergrund. Dabei halte man sich strikt an die Vorgaben des Abgeordnetengesetzes.
Das Portal «t-online» hatte zuletzt berichtet, dass die Ehefrau von AfD-Landeschef Ansgar Schledde beim AfD-Bundestagsabgeordneten Danny Meiners angestellt sei und Schleddes frühere Ehefrau bei der AfD-Fraktion im niedersächsischen Landtag.
Dazu erklärte die AfD-Fraktion, die Beschäftigung von Schleddes Ehefrau bei Meiners sei «öffentlich bekannt und rechtlich einwandfrei». Von der Bundestagsverwaltung gebe es keine Einwände. Die Einstellung sei ausschließlich aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualifikation erfolgt. «Natürlich werden dementsprechende und dokumentierte Arbeitsleistungen erbracht. Es gibt auch keine sogenannten „Überkreuzbeschäftigungen“.»
Zum Bericht über die Beschäftigung von Schleddes Ex-Frau in der Landtagsfraktion teilte ein Sprecher mit, alle Mitarbeiterverträge der Fraktion seien unbeanstandet von Rechnungshof und Parlamentsverwaltung.
Wie die Debatte ins Rollen kam
Angestoßen hatte die Debatte über Vetternwirtschaft der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der AfD in Sachsen-Anhalt, wo Schmidt von 2022 bis 2025 Generalsekretär des Landesverbandes war.
Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben. Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft gegen Parteikollegen.
Die AfD im Bundestag hat Schmidt mittlerweile aus der Fraktion ausgeschlossen. Zudem brachte die AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg.
© dpa-infocom, dpa:260308-930-784264/1








