Verschärfte Corona-Verordnung in Niedersachsen: Das gilt seit dem 12. Dezember

Ein Schild weist auf die 2G-Regel im Einzelhandel hin. Foto: Georg Wendt/dpa/Symbolbild

In Niedersachsen müssen sich laut der jetzt geltenden neuen Corona-Verordnung einige Menschen auf verschärfte Schutzmaßnahmen einstellen. So dürfen sich Ungeimpfte außer mit Mitgliedern des eigenen Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Auf diese Regelung hatten sich zuvor schon Bund und Länder verständigt. Die Staatskanzlei in Hannover erklärte zu der zum Sonntag überarbeiteten Verordnung, es sei „der Versuch, noch möglichst viele Menschen mit einer Auffrischimpfung zu versorgen, bevor die Omikron-Variante sich in Niedersachsen verbreitet“.

2G im Einzelhandel

Ein Kernpunkt des erweiterten Regelwerks ist zudem die Umsetzung der 2G-Regel im Einzelhandel für Erwachsene. Einige Geschäfte können aber auch weiterhin von nicht Geimpften oder nicht Genesenen aufgesucht werden. Das sind etwa Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitäts- und Reformhäuser, Babymärkte, Gartenmärkte, Tankstellen, Blumengeschäfte, Zeitungs- und Buchläden, Geschäfte zum Kauf von Fahrkarten sowie zur Reparatur von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Händler müssen die Einhaltung kontrollieren, möglich ist auch eine sogenannte Bändchenlösung für mehrere Geschäfte. In Einkaufszentren kann beispielsweise an einer zentralen Stelle der 2G-Nachweis gezeigt werden, Kunden erhalten dann ein Bändchen ums Handgelenk und müssen nicht überall wieder den Impfausweis oder das Zertifikat vorlegen.

2G-Plus in Restaurants oder Fitnessstudios

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt in Niedersachsen nach wie vor auch die 2G-Plus-Regel. Das ist etwa in Restaurants oder Fitnessstudios der Fall. Es gibt allerdings nachträglich vereinbarte Ausnahmen: Wer eine Auffrischungsimpfung bekommen hat oder Genesung nach einem Impfdurchbruch nachweisen kann, braucht keinen negativen Test. Gastronomen oder Veranstalter können auch auf 2G umschwenken, dürfen dann aber nur maximal 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Eine Ausnahme hatte sich außerdem für Friseure sowie die Fußpflege abgezeichnet. Diese Bereiche sollen künftig unter 3G fallen, somit reicht ein Negativtest. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte kürzlich entschieden, dass zum Beispiel auch Ungeimpfte nicht von solchen körpernahen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

Schüler können ab 20. Dezember von Präsenzunterricht befreit werden

An den Schulen läuft zunächst noch regulärer Unterricht. Kurz vor Weihnachten ändert sich dies jedoch: Vom 20. Dezember an – und damit drei Tage vor Ferienbeginn – könnten Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern vom Präsenzlernen befreit werden. Einen Anspruch auf Distanzlernen gibt es indes nicht. Die Ferien sollen wie geplant vom 23. Dezember bis zum 7. Januar dauern. Vor einem Jahr hatte Niedersachsen den Ferienbeginn coronabedingt um zwei Tage vorgezogen.

Ab 10. Januar Maskenpflicht für jüngere Jahrgänge

Vom 10. Januar an müssen auch die jüngeren Jahrgänge wieder Maske tragen, überdies soll es nach den Ferien häufigere Tests geben. Auch bei Kindern im Vorschulalter kommt es derweil zu Corona-Infektionen. Laut dem Kultusministerium gab es zum Wochenende 121 bekannte Fälle, darüber hinaus 72 Ansteckungen bei Kita-Fachkräften. Erfasst werden dabei aber nur Ansteckungen, die zur Schließung von Kita-Gruppen geführt haben. Die tatsächliche Zahl könnte also noch höher liegen.

Während der „Weihnachts- und Neujahrsruhe“ zwischen Heiligabend und dem 2. Januar greifen verschärfte Maßnahmen. Dann müssen Diskotheken schließen, es sind nur Veranstaltungen mit weniger Menschen erlaubt. Restaurants sollen weiter öffnen dürfen, ebenso Fitnessstudios, Kinos und Hotels – all dies jedoch nicht für Ungeimpfte. Die Grünen fordern zusätzliche Wirtschaftshilfen für Gastronomen sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche. An Silvester sind Feuerwerke und größere Ansammlungen verboten, vollständig Geimpfte oder Genese dürfen draußen mit maximal 50 und drinnen mit 25 Personen zusammenkommen.

Die Infektionslage in Niedersachsen blieb am Wochenende angespannt. Der für die Bewertung maßgebliche Index zur Hospitalisierung stieg am Sonntag leicht auf 6,2, nach einem Wert von 6,1 an beiden Vortagen. Die Auslastung der Intensivbetten nahm von 10,5 auf 10,9 Prozent zu. Zur allgemeinen Sieben-Tages-Inzidenz gab die Landesregierung einen Zwischenstand von 196,9 an. Am Samstag war der Wert mit 197,0 fast identisch – das Sozialministerium wies aber darauf hin, dass die Zahlen wegen Übermittlungsproblemen begrenzt aussagekräftig seien.

Mit dpa

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