Verden (dpa) –
Für eine Beteiligung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette an mehreren bewaffneten Raubüberfällen gibt es aus Sicht der Verteidigung keine Beweise. Wie die Anwälte der 67 Jahre alten Angeklagten in ihrem gemeinsam vorgetragenen Plädoyer vor dem Landgericht Verden ausführten, ist völlig unklar, wer die Taten verübte. Demnach steht lediglich fest, dass Waffen und Bargeld in der Wohnung gefunden worden, in der Klette unter falschem Namen in Berlin lebte. Aber: Die Täter könnten die Waffen und andere den Taten zugeordneten Dinge auch im Nachgang in die Wohnung gebracht haben, sagte Klettes Anwalt.
Der Jurist verwies darauf, dass die acht Raubüberfälle, um die es vor Gericht geht, auf unterschiedliche Art verübt wurden. Die einzige Gemeinsamkeit sei: In allen Fällen sei niemand physisch verletzt wurden. Dass einige Betroffene traumatisiert wurden und psychische Probleme bekamen, erkannten die Angeklagte und ihre Anwälte an.
Wer verübte die Überfälle? Unklar, sagt die Verteidigung
Aus Sicht der Verteidigung gibt es auch keine Belege dafür, dass die früheren RAF-Mitglieder Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub die Taten begangen. «Spuren und Zeugenaussagen sprechen dagegen, dass immer die drei Beschuldigten in Betracht kommen», sagte Klettes Anwältin. Die Angeklagte wirkte während der stundenlangen Ausführungen ihrer Verteidiger entspannt. Mit ausgezogenen Schuhen lehnte sie sich in ihrem Stuhl zurück oder drehte sich hin und her.
Die in Berlin festgenommene Deutsche steht seit März 2025 in Niedersachsen vor Gericht. Laut Anklage soll Klette gemeinsam mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zwischen 1999 und 2016 maskiert und teils schwer bewaffnet Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben. Tatorte waren demnach Städte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dabei erbeutete das Trio nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mehr als 2,7 Millionen Euro. Nach den beiden Männern wird noch gesucht.
Während des Prozesses wurde entschieden, dass fünf Raubüberfälle nicht mehr verfolgt werden. Damit geht es letztlich um acht Überfälle in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei denen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro erbeutet wurden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe für die Angeklagte – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze.
© dpa-infocom, dpa:260513-930-75653/1








