Hamburg (dpa/lno) –
Der rot-grüne Hamburger Senat will kurz vor der Bürgerschaftsdebatte über die umstrittene Regelanfrage die Auskunftspflicht im geplanten Gesetzentwurf verschärfen. Ein ergänzender Änderungsantrag der Regierungsfraktionen soll dies sicherstellen. «Wir müssen seit einigen Jahren erleben, dass Rechtsextremisten, Islamisten und andere Verfassungsfeinde immer wieder versuchen, staatliche Institutionen zu unterwandern», sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sören Schumacher, der dpa.
Mit der Regelanfrage sollen bei Neueinstellungen im öffentlichen Dienst der Hansestadt mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten beim Landesamt für Verfassungsschutz abgefragt werden. Voraussichtlich in der Sitzung am Mittwoch wird der im Oktober vom Senat beschlossene Gesetzesentwurf in der Bürgerschaft beraten und könnte dann bereits im August in Kraft treten. Ziel ist es, die Verwaltung vor verfassungsfeindlichen Einflüssen zu schützen.
«Der demokratische Rechtsstaat muss sich gegen solche Unterwanderungsversuche schützen können», betonte Schumacher. Ob übermittelte Informationen eine Einstellung verhindern, entscheide jedoch stets die Dienststelle, nicht der Verfassungsschutz. «Liegen Informationen vor, haben Bewerbende ein umfangreiches Auskunftsrecht und müssen vor einer Ablehnung angehört werden», erklärte der Innenexperte.
Gesetzesüberprüfung nach drei Jahren
Mit dem Zusatzantrag beabsichtigen die Regierungsfraktionen klarzustellen, dass allein die zuständigen Dienststellen die Personalentscheidungen treffen. Der Verfassungsschutz soll lediglich relevante Erkenntnisse für diese liefern. Zudem werde eine Evaluation des Gesetzes nach drei Jahren festgeschrieben.
«Die rechtlichen Beschränkungen, nach denen der Verfassungsschutz Informationen erhebt, speichert und verarbeitet, sind in Folge der Verschärfungen der letzten Jahrzehnte strikt geregelt», sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Sina Imhof. Es handele sich um eine Praxis, die sich seit vielen Jahren etwa bei Einstellungen in den Polizeidienst bewährt habe und die verschiedene Sachverständige als geeignet und verhältnismäßig beurteilt hätten.
Kritik von Linken und AfD
Kritik zu dem geplanten Gesetz kam bereits im Oktober von Linken und der AfD. «Mit der geplanten Regelanfrage führt der Senat unsere Stadt zurück in die Zeiten der Berufsverbote», sagte damals der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Celik. «Statt im Kampf gegen die Feinde der Demokratie von rechts die Zivilgesellschaft und deren antifaschistisches Engagement zu stärken und Demokratiebildung auszubauen, setzen SPD und Grüne auf Misstrauen, Kontrolle und Gesinnungsschnüffelei.»
Von «Gesinnungsschnüffelei» und einem «völlig falschen Weg» sprach auch AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann. «Der rot-grüne Senat setzt damit nicht auf Leistung, Kompetenz und Verantwortung, sondern auf politische Einseitigkeit und Konformität.»
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