Oberverwaltungsgericht genehmigt Abriss von Haus Seeblick

Das Haus an der Abbruchkante ist nun verschwunden. (Archivbild) Marcus Golejewski/dpa
Das Haus an der Abbruchkante ist nun verschwunden. (Archivbild) Marcus Golejewski/dpa

Schleswig/Travemünde (dpa) –

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat den Abriss des Hauptgebäudes des Hauses Seeblick an der Abbruchkante des Brodtener Steilufers in Travemünde genehmigt. Es bestätigte damit am Montag das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Februar, wie das Gericht mitteilte. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Hauseigentümers abgewiesen.

Bereits am Montagnachmittag begann die Stadt Lübeck mit den Abrissarbeiten des Hauses. Eine Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Wir haben abgerissen, weil wir vom Oberverwaltungsgericht nichts Gegenteiliges gehört haben.» Bei Zweifeln wäre die Maßnahme nicht vorgenommen worden.

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt.

© dpa-infocom, dpa:260303-930-761099/1

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