Mühlhausen (dpa/th) –
Im Prozesses um einen Angriff auf zwei Journalisten aus Göttingen in Nordthüringen hat einer der Betroffenen von seinem ungewöhnlichen Versteck für wichtige Kamera-Aufnahmen gesprochen.
Vor dem Landgericht in Mühlhausen erklärte er, wie er während der Flucht mit seinem Kollegen vor zwei Rechtsextremen in einem Auto die Speicherkarte aus seiner Kamera genommen und in seinen Strumpf gesteckt habe. Mit der Kamera habe er direkt zuvor die Verfolger aufgenommen. Anschließend habe er eine zweite Speicherkarte in die Kamera gesteckt. Auf diese Weise hatte er die Aufnahmen der Verfolger noch, obwohl ihm diese die Kamera im Zuge des Übergriffs entwendet haben sollen.
Der Übergriff sei für ihn allerdings so schockierend gewesen, dass er damals stundenlang vergessen habe, dass er die Speicherkarte noch in seinem Besitz hatte. «Diese SD-Karte ist mir erst am Abend wieder entgegen geploppt, als ich den Strumpf gewechselt habe», so der heute 33-Jährige bei seiner Aussage vor Gericht. Nach eigenen Angaben ist er auf die Berichterstattung zur rechtsextremen Szene spezialisiert.
Verschiedene Waffen eingesetzt
Der Mann war mit einem weiteren Journalisten im April 2018 im nordthüringischen Fretterode (Landkreis Eichsfeld) unterwegs, um zu einem mutmaßlichen Treffen von Rechtsextremisten zu recherchieren. Dabei waren sie massiv angegriffen worden. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat wegen des Übergriffs zwei Rechtsextremisten angeklagt. Bei dem Angriff waren nach den bisherigen Ermittlungen neben einem Schraubenschlüssel, auch ein Baseballschläger, Pfefferspray und ein Messer eingesetzt worden.
Eine Kammer des Landgerichts Mühlhausen hatte die beiden angeklagten Rechtsextremisten in einem ersten Prozess 2022 für schuldig befunden, sie aber nur zu geringen Strafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil 2024 wegen erheblicher Rechtsfehler aufgehoben, sodass sich nun eine andere Kammer dieses Gerichts erneut mit dem Fall befassen muss.
Journalist: Hatte Todesangst
Für den Prozess spielen die Kamera und die Speicherkarte eine entscheidende Rolle. Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben die beiden Angeklagten, die Kamera des Journalisten geraubt. Bei einer Verurteilung wegen Raubes drohen den Angeklagten deutlich höhere Strafen als für den Fall, dass das Gericht diesen Vorwurf nicht als erwiesen ansehen sollte.
Bei seiner Zeugenaussage beschrieb der Journalist, wie er wegen des Übergriffs Todesangst gehabt habe. Er habe befürchtet, dass die Angeklagten nach der Beendigung des Angriffs zurückkommen könnten, um «es zu beenden», sagte der Mann.
Tat immer noch belastend
Noch heute belaste ihn die Tat. «Ich kann nicht in Ruhe in einem Raum sitzen, wenn die Tür in meinem Rücken ist, so wie jetzt», sagte er. Er habe immer noch Flashbacks, wenn Autos laut aufheulend in seine Richtung fahren würden.
Die Verteidiger der Angeklagten versuchten an diesem Verhandlungstag erneut, die beiden Journalisten in die Nähe der linksextremen Gruppe «Antifa Ost» zu rücken. Das Gericht müsse solche möglichen Verbindungen aufklären, forderten die Verteidiger. Auf die Frage der Richterin, ob er Mitglied der Antifa sei, antwortete einer der beiden Journalisten: «Ich definiere mich als Antifaschist, ja. Das sollte jeder Demokrat machen.»
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