Böllerverbote an Silvester – was gilt in welcher Stadt?

In vielen niedersächsischen Städten und in Bremen gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot. (Archivbild) Moritz Frankenberg/dpa
In vielen niedersächsischen Städten und in Bremen gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot. (Archivbild) Moritz Frankenberg/dpa

Hannover/Bremen (dpa/lni) –

Privates Silvesterfeuerwerk steht in der Kritik, auch ein bundesweites Böllerverbot ist zuletzt diskutiert worden. In Niedersachsen sind für diesen Jahreswechsel keine flächendeckenden Einschränkungen beim Böllern geplant. Doch neben grundsätzlichen Regelungen, die das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verbieten, müssen in vielen Städten in Niedersachsen und Bremen weitere Einschränkungen beachtet werden. 

Hannover: Genaue Verbotszone steht bisher nicht fest

In der niedersächsischen Landeshauptstadt wird es darüber hinaus zu Silvester wieder eine Böllerverbotszone geben. «Den genauen Zuschnitt und die genauen Regelungen wird die Stadt noch bekanntgeben», sagte Sprecher Dennis Dix auf Anfrage. Polizei und städtischer Ordnungsdienst werden demnach die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Auch auf dem Hauptbahnhof gilt ein Mitführ- und Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern für die Silvesternacht.

Im vergangenen Jahr war das Böllern in der Silvesternacht in weiten Bereichen der Innenstadt verboten, etwa im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, Kröpcke oder dem Steintor. 

Bremen: Böller- und Raketenverbot an der Schlachte

Auf Grundlage einer bremischen Polizeiverordnung wird es auch in dieser Silvesternacht an der Schlachte ein Böller- und Raketenverbot geben, wie eine Sprecherin des Innenressorts mitteilte. Denn im Bereich der historischen Uferpromenade an der Weser mit vielen Lokalen habe es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen durch Feuerwerk und große Menschenansammlungen gegeben. Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung können laut Sprecherin mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. 

Außerdem darf wie im vergangenen Jahr im Umfeld von 150 Metern um das Bremer Rathaus kein Feuerwerk gezündet werden, da das Gebäude Unesco-Welterbe ist. Diese Regelung gilt auch für das bei Touristen beliebte Schnoorviertel mit Fachwerkhäusern in der Altstadt. Wie in Hannover darf auch auf dem Hauptbahnhof in Bremen in der Silvesternacht kein Feuerwerk abgebrannt werden.

Die Sicherheitsbehörden verfolgen jedes Jahr die Lage und Entwicklung in Bremen intensiv und bewerten beides regelmäßig neu, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Die Polizei passe ihr Einsatzkonzept kontinuierlich an die aktuelle Lage an. Auch die Feuerwehr bereite sich jedes Jahr auf Silvester intensiv vor. Es gebe einen engen Austausch zwischen Feuerwehr und Polizei.

Braunschweig: In vielen Bereichen gilt Böllerverbot

Wie in den Vorjahren gilt in der zweitgrößten Stadt Niedersachsens ein Böllerverbot in einem baulich eng verdichteten Bereich, den sogenannten Bohlweg-Kolonnaden im Zentrum. Dort befindet sich zudem eine Straßenbahnhaltestelle. Das Mitführen von Glasbehältnissen ist hier aus Gründen der Gefahrenabwehr ebenfalls nicht gestattet, wie Rainer Keunecke, Sprecher der Stadt Braunschweig, mitteilte. 

Polizei und Zentraler Ordnungsdienst werden demnach Präsenz zeigen und auf ordnungsgemäßen Umgang mit den Feuerwerkskörpern achten. Der Bereich der Bohlweg-Kolonnaden werde ein Schwerpunkt der Kontrollen sein. Verstöße gegen das Sprengstoffrecht könnten mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden, betonte der Sprecher.

Auch in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden dürfe kein Feuerwerk abgebrannt werden. Davon betroffen seien insbesondere Stadtbereiche mit Fachwerkhäusern in engen oder besonders gefährdeten Lagen – also Teilbereiche der Innenstadt, aber auch der Ortslagen.

Göttingen: Stadt und Polizei kontrollieren gemeinsam

In der gesamten Innenstadt gilt auch in diesem Jahr wieder ein Verbot für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, wie Dominik Kimyon, Sprecher der Stadt Göttingen, mitteilte. Innerhalb der Wallanlagen und auf dem Wall einschließlich des Albani-Parkplatzes dürfe Silvester und Neujahr kein Feuerwerk gezündet werden. Für die restlichen Tage im Jahr sei das Abfeuern dieser Produkte ohnehin grundsätzlich verboten.

Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss laut Sprecher mit einem Bußgeld rechnen. Stadt und Polizeiinspektion werden demnach gemeinsam Kontrollen durchführen. Bereits am frühen Silvesterabend würden Streifenteams der Polizei in der Innenstadt unterwegs sein, die Situation beobachten und bei Verstößen auch Verwarnungsgelder festsetzen sowie Böller beschlagnahmen. Ziel der Streifen sei es vor allem, zu informieren und dadurch präventiv zu wirken.

Oldenburg: Nur bundesweit gesetzliche Regelungen gelten

In der Stadt gelten die bundesweit gesetzlichen Regelungen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände etwa in der Nähe brandempfindlicher Gebäude verboten ist. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten, wie Kim Vredenberg-Fastje, Sprecherin der Stadt Oldenburg mitteilt. Darüber hinaus gebe es keine weiteren Einschränkungen.

Polizei und Ordnungsamt werden demnach kontrollieren. Bei Ordnungswidrigkeiten wie klassischen Verstößen gegen Abstandsgebote oder Knallzeiten können laut Sprecherin – je nach Schwere des Verstoßes – Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Wolfsburg: Keine zusätzlichen stadteigenen Regeln

Wie in Oldenburg gibt es keine zusätzlichen stadteigenen Regeln, wie Christiane Groth, Sprecherin der Stadt, mitteilte. Auch seien deshalb seitens der Stadt keine besonderen Kontrollen geplant. Da es keine Wolfsburg-spezifische Regelung gibt, gelten laut Sprecherin die einheitlichen Bußgelder in Niedersachsen bei Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung beziehungsweise das Sprengstoffgesetz.

Lüneburg: Pyrotechnik in gesamter Innenstadt verboten 

An Silvester und Neujahr besteht das Feuerwerksverbot für die gesamte historische Innenstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und den Bereich rund um das Kloster Lüne, wie Vera Reinicke, Sprecherin der Stadt Lüneburg, mitteilte. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren demnach Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstütze dabei eine private Sicherheitsfirma. 

Ziel der Kontrollen sei es, in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Außerdem kann die Person des Platzes verwiesen werden, wie Reinicke weiter mitteilte.

Bundesweites Böllerverbot – 2,2 Millionen Menschen unterschreiben Petition

Feuerwerk und Böller zu Silvester stehen immer mehr in der Kritik, nicht nur bei Umweltschützern. Mehr als 2,2 Millionen Menschen hatten eine Petition mit dem Titel «Bundesweites Böllerverbot, JETZT!» unterschrieben. Die Gewerkschaft der Polizei Berlin hatte die Petition Anfang Dezember an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz Ulrich Mäurer (SPD) in Bremen übergeben. Die Innenminister von Bund und Ländern fanden vor einigen Tagen in der Frage nicht zu einer gemeinsamen Haltung.

© dpa-infocom, dpa:251211-930-407994/1

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