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Ist ein Arzt schuldig zu sprechen, weil er während der Coronapandemie seine Patient:innen von der Maskenpflicht befreite? Das Hamburger Landgericht hat diese Frage am heutigen Montag bejaht und den 80-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Ausstellung der Atteste sei unrichtig gewesen, so das Gericht. Der Mediziner hätte viele Patient:innen nicht untersucht. Es sei aber ein Grundsatz ärztlichen Handelns, dass es ohne Untersuchung keinen Befund geben könne.

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