Weinhändler aus Sylt zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Die Verteidigung hatte auf Freispruch des Weinhändlers plädiert. (Archivbild) Felix Müschen/dpa
Die Verteidigung hatte auf Freispruch des Weinhändlers plädiert. (Archivbild) Felix Müschen/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Das Landgericht Kiel hat einen ehemaligen Weinhändler aus Westerland auf Sylt wegen Insolvenzverschleppung und Betruges verurteilt. Wie eine Sprecherin des Gerichts sagte, erhielt er bereits am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung dagegen auf Freispruch plädiert. Gegen das Urteil wurde bereits Revision eingelegt.

Millionenschaden

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann beim Prozessauftakt im Februar vor, die Insolvenz seines Unternehmens absichtlich verzögert und in 124 Fällen betrogen zu haben. Seit 2003 leitete der Mann laut Staatsanwalt Mark-Philipp Weißleder einen Weinhandel mit Gastronomiebereich sowie ein Geschäft für Küchenartikel und Feinkost.

Spätestens Ende November 2018 war das Unternehmen zahlungsunfähig, wie Weißleder erklärte. Zu diesem Zeitpunkt standen Verbindlichkeiten von rund 1,6 Millionen Euro einer Unterdeckung von 1,5 Millionen Euro gegenüber. Der Angeklagte hätte bis Ende 2018 Insolvenz anmelden müssen, reichte den Antrag jedoch erst im Januar 2020 beim Amtsgericht Niebüll ein.

Zwischen Dezember 2018 und Oktober 2019 soll der Mann zudem Investoren durch falsche Angaben über seine Bonität für verschiedene Anlagemodelle gewonnen haben. Dabei entstand ein Gesamtschaden von mehr als 2,6 Millionen Euro. Ziel war es laut Staatsanwalt, eine Einnahmequelle zu schaffen und den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Investitionsmodell mit Weinen und Cognac

Laut Weißleder konnten Käufer beim Angeklagten größere Mengen Wein, Champagner oder Cognac bestellen. Sie mussten sofort zahlen, erhielten die Ware jedoch nicht direkt. Innerhalb einer festgelegten Frist durften sie die Bestellung stornieren, ihr Geld zurückfordern und zusätzlich eine Rendite einstreichen – woher diese Rendite kommen sollte, wurde aus den Angaben des Staatsanwalts nicht deutlich. Verzichteten sie nicht auf die Lieferung, musste die Ware ausgeliefert werden.

Der Weinhändler bot das Investitionsmodell den Angaben nach bereits seit 2012 an. Doch nach der Insolvenz traten Unregelmäßigkeiten auf: Käufer investierten oft in hunderte Flaschen Wein, Champagner oder Cognac und überwiesen dem Angeklagten dafür zehntausende Euro. 

Verzichteten sie jedoch auf die Ware und erwarteten eine Rendite, erhielten sie häufig zu wenig Geld oder gar nichts zurück. Zudem wurde in anderen Fällen auch keine Ware ausgeliefert. Stattdessen nutzte der Angeklagte die Beträge, um frühere Investments oder andere Schulden zu begleichen. 

Kaufte ein Kunde etwa 1.500 Flaschen einer bestimmten Champagner-Sorte, zahlte er rund 100.000 Euro an das Unternehmen des Angeklagten. Dieser versprach ihm laut Weißleder neun Prozent Rendite, wenn er innerhalb eines Monats nach der Bestellung auf die Ware verzichtete – häufig reichte der Käufer die Verzichtserklärung schon am Tag nach dem Kauf ein. Der Angeklagte hatte dann sechs Monate Zeit, den Kaufpreis samt Rendite auszuzahlen. Doch oft zahlte er nichts zurück oder nur einen geringen Teilbetrag. 

Verteidigung: Angeklagter wollte Krise abwenden

Die Verteidigerin Laura Leweke erklärte zum Prozessauftakt, der Angeklagte habe sich gewünscht, die wirtschaftliche Krise seines Unternehmens abzuwenden. Bis zu einem Brand in seinem Betrieb im Juli 2019 habe er stets über einen festen Warenbestand verfügt, und bis zur Insolvenzanmeldung habe es vonseiten der Steuerbehörden keine Beanstandungen gegeben. Er habe seine Verbindlichkeiten stets beglichen.

© dpa-infocom, dpa:260608-930-189993/1

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