Verdi ruft zu Warnstreiks im Handel im Norden auf

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft Verdi zu ersten Warnstreiks aufgerufen. (Symbolbild) Hannes P Albert/dpa
In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft Verdi zu ersten Warnstreiks aufgerufen. (Symbolbild) Hannes P Albert/dpa

Kiel/Rostock (dpa) –

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft Verdi zu ersten Warnstreiks aufgerufen. Der Norden ist am kommenden langen Wochenende davon betroffen: Die Beschäftigten im Groß- und Außenhandel in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie im Einzelhandel in Schleswig-Holstein sollen am Freitag (15. Mai) und Samstag (16. Mai) vorübergehend die Arbeit niederlegen, wie Verdi Nord mitteilte.

Aufgerufen sind demnach unter anderem Beschäftigte vieler Lagerstandorte, etwa von Penny, Rewe und Lekkerland. Warnstreiks soll es auch an Kaufland-Standorten und bei H&M-Geschäften geben. Zusätzlich werden Beschäftigte von Pharma-Großhändlern aufgerufen, sich zu beteiligen – die Medikamentenversorgung soll aber gesichert sein.

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Die Arbeitgeber bieten von November an eine Erhöhung um 2 Prozent und von August 2027 an eine weitere um 1,5 Prozent. Verdi fordert 7 Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro. 

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte vor unrealistischen Forderungen gewarnt. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es «dieses Mal kaum Spielraum» für Lohnerhöhungen. 

Bert Stach, Verhandlungsführer von Verdi Nord, sagte laut Mitteilung vom Mittwochabend: «Unsere Forderungen für die Beschäftigten sind angesichts der seit Jahren steigenden Lebenshaltungskosten und des vergleichsweise niedrigen Einkommensniveaus im Handel mehr als gerechtfertigt. Viele Beschäftigte berichten zunehmend von finanziellen Schwierigkeiten im Alltag. Dem gegenüber stehen steigende Umsätze und Gewinne der Handelsunternehmen. Da muss ein vernünftiges Angebot mit spürbaren Entgeltsteigerungen möglich sein.»

© dpa-infocom, dpa:260513-930-77662/1

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