Brome (dpa/lni) –
Im Streit um 68 verwahrloste Hunde im Landkreis Gifhorn hat das Oberverwaltungsgericht die behördliche Beschlagnahmung der Tiere im vergangenen November für rechtens erklärt. Die Beschwerde der
Hundehalter sei im Eilverfahren vollständig zurückgewiesen worden, teilte der Kreis am Abend mit.
Nach Auffassung des Gerichts wurden die Hunde auf einem Grundstück in Brome unter hochgradig tierschutzwidrigen Umständen gehalten. Bemängelt wurden unter anderem fehlendes Wasser und Futter, massive hygienische Probleme, eine zu kleine Unterbringung sowie Parasitenbefall und der teilweise stark abgemagerte Zustand der Hunde. Die Amtstierärzte hatten auch eine
Fotodokumentation ihrer Kontrolle erstellt.
Die Tiere, vor allem Golden Retriever, aber auch Zwergpudel, Australian Shepherd, Rhodesian Ridgeback sowie Weimaraner, hätten sich fast alle in einem schlechten Zustand befunden und seien offensichtlich krank oder abgemagert gewesen, hieß es.
Weil es in der Region nicht genügend Plätze für die Aufnahme der Tiere gab, waren die Hunde auf geeignete Tierheime in ganz Deutschland verteilt worden. Gegen die Hundehalter wurde ein vorläufiges Tierhaltungsverbot ausgesprochen. Unter anderem Tierschutzanzeigen hatten den Landkreis auf die verwahrlosten Tiere aufmerksam gemacht.
Mit dem Beschluss sei das Eilverfahren abgeschlossen, teilte der Kreis mit. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig laufe weiterhin.
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