Greifswald (dpa) –
Von Büsum bis Zinnowitz: In vielen norddeutschen Urlaubsorten Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns können Geschäfte jetzt wieder sonntags öffnen. Doch die Regelung in MV ist juristisch angegriffen worden, am Donnerstag wird vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald eine Klage der Gewerkschaft Verdi verhandelt. Das Ergebnis könnte auch Auswirkungen auf Schleswig-Holstein haben, denn die Regelung dort stand Pate für jene in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein werde von Verdi nur geduldet – als Versuch, sagte der Fachbereichsleiter Handel bei Verdi Nord, Bert Stach, der Deutschen Presse-Agentur. Es gibt sie seit 2013. Sie wurde bisher mehrfach verlängert, aktuell läuft sie bis zum 13. Dezember 2028. Stach macht klar: «Wir werden sie nicht noch einmal verlängern, wenn das Gericht in Greifswald uns folgt.»
Ladenöffnung an drei Viertel aller Sonntage möglich
Verdi sieht den Sonntagsschutz nicht mehr ausreichend gewahrt, wenn an drei Viertel aller Sonntage im Jahr in zahlreichen Orten geöffnet werden darf. Die Sonntagsöffnung ist in beiden Bundesländern vom 15. März bis 31. Oktober und dann noch einmal über Weihnachten und Jahreswechsel vom 17. Dezember bis zum 8. Januar möglich. In Schleswig-Holstein umfasst die Regelung 95 touristisch relevante Orte, in Mecklenburg-Vorpommern 58.
Die Regelung in MV ist seit Februar vergangenen Jahres in Kraft. Sie soll den Händlern im Nordosten endlich die gleichen Chancen wie im Nachbar-Bundesland einräumen, mit dem man um Feriengäste konkurriert. Zuvor war die Sonntagsöffnung in Tourismusorten im Nordosten nur an rund der Hälfte aller Sonntage im Jahr möglich, so die Gewerkschaft.
Unternehmerverband: Verdi sollte Klage zurückziehen
Entsprechend verärgert ist man in der Wirtschaft und in Teilen der Landespolitik. Der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände (VUMV), Lars Schwarz, wettert gegen die Gewerkschaft: Sie habe nicht begriffen, dass es hier um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehe. «Da kommen Gäste ins Land mit vollem Portemonnaie und wir geben ihnen nicht die Möglichkeit, das Geld auszugeben», sagt Schwarz. Er appellierte an die Gewerkschaft, ihre Klage zurückzuziehen.
Auch MV-Wirtschaftsminister Wolfgang Blank ist irritiert. «Die neuen Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern wurden in einem breit angelegten Prozess erarbeitet», erklärt der parteilose Politiker. Sie sei kein Freifahrtschein für offene Ladentüren rund um die Uhr. Die Regelung gelte nur in den Welterbe-Städten in MV und in den nach dem Kurortgesetz anerkannten Orten, in denen es ein besonders hohes Tourismusaufkommen gebe.
Warum treten die Kirchen der Klage nicht bei?
Die beiden großen Kirchen, denen der Sonntagsschutz naturgemäß besonders am Herzen liegt, sind mit der Regelung in MV – und damit auch in Schleswig-Holstein – nicht glücklich. Sie sind der Klage der Gewerkschaft vor dem OVG jedoch nicht beigetreten.
«Wir haben Verständnis für den Schritt von Verdi und teilen die grundsätzliche Sorge um den Schutz des arbeitsfreien Sonntags», sagt der Sprecher der evangelisch-lutherischen Nordkirche, Dieter Schulz. «Die Nordkirche sieht ihre Rolle jedoch nicht als klagende Partei, sondern bringt ihre Position vor allem im gesellschaftlichen und politischen Dialog ein.»
Die Leiterin des Katholischen Büros Mecklenburg-Vorpommern, Birgit Stollhoff, sagt: «Die Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern stellt das Regel-Ausnahme-Verhältnis hinsichtlich der Sonntage eklatant auf den Kopf. Zu kritisieren sind weiterhin sowohl die Auswahl als auch Anzahl der anerkannten Orte mit Sonderöffnungszeiten.»
Mit Schleswig-Holstein könne die MV-Verordnung nicht verglichen werden, da es im westlichen Nachbarbundesland andere Bedingungen gebe. «Schleswig-Holstein ist bevölkerungsdichter und die Verordnung dort betrifft vor allem kleinere Orte an der Küste.» In MV hingegen seien mit Ausnahme von Greifswald alle großen Städte an der Küste erfasst.
Die Chancen von Verdi vor Gericht
Die Chancen für die Klage von Verdi vor dem OVG werden von einigen als vielversprechend eingeschätzt. So sagt Unternehmer-Präsident Schwarz, die Wahrscheinlichkeit, dass Verdi in Greifswald siege, sei deutlich höher als eine Niederlage. «Das Regel-Ausnahme-Prinzip beim Sonntagsschutz ist ein hohes Gut im Grundgesetz.» Bei einem juristischen Sieg der Gewerkschaft werde es jedoch einen Scherbenhaufen geben, warnt er.
Die Linke im Schweriner Landtag hat es nach eigenen Angaben schon von Anfang an gewusst. «Bereits beim Erlass der aktuellen Verordnung haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass wir die Neuregelung kritisch sehen. Unsere Befürchtung war und ist, dass die Ausweitung von Öffnungszeiten ohne wasserdichte rechtliche Grundlage zu einem Schwebezustand in der neuen Saison führt.»
Wünsche nach mehr Freiheit
Es gibt auch Forderungen nach mehr Freiheit bei der Ladenöffnung. Die aktuellen starren Regelungen stießen in der Praxis immer wieder an ihre Grenzen, sagt etwa der Fraktionsvorsitzende der CDU im Schweriner Landtag, Daniel Peters. Er plädiert für eine Regelung, die den Kommunen mehr Spielraum für eigene Lösungen lässt. Auch die FDP und die Grünen sprechen sich für mehr Flexibilität innerhalb vorgegebener Leitplanken aus. Die AfD fordert eine Gleichstellung aller Händler in MV. Gebe es nur in touristisch geprägten Orten und Welterbe-Städten mehr Freiheiten, verzerre das den Wettbewerb.
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