Tierarzt-Urteil: Staatsanwaltschaft legt Rechtsmittel ein

Das Landgericht Kiel: Nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Neumünster eingelegt hat, landet der Fall hier vor einer Strafberufungskammer. Christian Charisius/dpa
Das Landgericht Kiel: Nachdem die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Neumünster eingelegt hat, landet der Fall hier vor einer Strafberufungskammer. Christian Charisius/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Nach dem Freispruch eines Tierarztes vor dem Amtsgericht Neumünster will die Staatsanwaltschaft Kiel das Urteil anfechten. «Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil und die Aufhebung des Haftbefehls Rechtsmittel eingelegt», sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 60 Jahre alten Tierarzt in dem Prozess gefährliche Körperverletzung und einen hinterlistigen Überfall vorgeworfen. Er soll seiner damaligen Partnerin demnach am 14. August 2024 das Medikament Xylazin – ein Beruhigungsmittel für Tiere – unbemerkt in ein Glas Ouzo gemischt haben. Nachdem sie davon getrunken habe, habe die Frau Gang- und Wahrnehmungsstörungen gehabt.

Freispruch wegen Zweifeln an der Beweislage

Das Amtsgericht Neumünster hatte den Tierarzt von den Vorwürfen freigesprochen und den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben. Grund seien Zweifel an der Beweislage für die Tat und an der Aussagekraft der Haarproben, die die frühere Partnerin, die als Nebenklägerin im Prozess auftrat, abgegeben hatte. 

Weil der Angeklagte bereits in einem ähnlichen Fall vom Amtsgericht Rendsburg verurteilt worden war, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer zuvor eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Angeklagte hatte mit kurzer Unterbrechung seit dem 28. Juli 2025 in Untersuchungshaft gesessen.

Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Kiel wird sich jetzt eine der Strafberufungskammern mit dem Verfahren beschäftigen. Das sei jedoch erst dann der Fall, wenn das Amtsgericht Neumünster das schriftliche Urteil abgesetzt habe. Hierfür habe das Amtsgericht mindestens fünf Wochen Zeit. Wann es zu einer Verhandlung kommen könnte, lasse sich noch nicht sagen.

© dpa-infocom, dpa:260303-930-761850/1

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