Haus Seeblick abgerissen – Eigentümer scheitert vor Gericht

Seit Montagnachmittag laufen die Abrissarbeiten des Hauptgebäudes des Hauses Seeblick am Brodtener Steilufer in Travemünde. Jonas Walzberg/dpa
Seit Montagnachmittag laufen die Abrissarbeiten des Hauptgebäudes des Hauses Seeblick am Brodtener Steilufer in Travemünde. Jonas Walzberg/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Das Haus an der Abbruchkante ist schon zum Teil verschwunden, der Bagger geht weiter seiner Arbeit nach. Seit Montagnachmittag laufen die Abrissarbeiten des Hauptgebäudes des Hauses Seeblick am Brodtener Steilufer in Travemünde. «Die Gefahrenlage ist beseitigt», sagte eine Sprecherin der Stadt Lübeck. 

Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt.

Die Sprecherin kündigte an, prüfen zu lassen, wie weit sich der Küstenwanderweg verlegen lässt, um ihn wieder nutzbar zu machen. Dafür müsse die Stadt erneut mit dem Eigentümer des Hauses Seeblick verhandeln. 

Der Eigentümer des Hauses, der seinen Namen nicht nennen wollte, teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass er bestürzt sei, dass eine Rettung des Denkmals Haus Seeblick «verpasst wurde». «Ich selbst konnte mir nicht vor Ort den Abriss ansehen, weil mich dies emotional zu sehr getroffen hätte», schrieb er. 

Eigentümer legte Beschwerde ein

Im Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig per Eilverfahren einen Antrag des Eigentümers abgelehnt. Dieser wollte erreichen, dass ihm die Kosten für den Abriss nicht in Rechnung gestellt werden. Damit hatte der Eigentümer laut dem Gericht keinen Erfolg, da er bereits im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden war, das Wohngebäude bis Ende des Jahres abzureißen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, obwohl die Stadt die Beseitigungsanordnung für sofort vollziehbar erklärt habe. 

Da der Antragsteller keinen Eilantrag gegen die Anordnung gestellt hatte, waren die Voraussetzungen für den geplanten Abriss durch die Stadt erfüllt, wie es hieß. Daran ändere auch sein Antrag gegen die Maßnahme nichts. Zudem hätte ein weiteres Zögern die Gefahr eines Schadens erhöht.

Der Eigentümer teilte damals mit, dass er in einer Verschiebung des Hauses den richtigen Weg zur Bewahrung des Denkmals sehe. Der Stadt Lübeck warf er eine «Abriss-Mentalität» vor.

Oberverwaltungsgericht genehmigt Abriss

Vergangenen Freitag legte der Eigentümer Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Dieses entschied am Montag zugunsten des Abrisses. 

«Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit der Abrissverfügung lagen nicht vor, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der vom Eigentümer geltend gemachten Möglichkeit eines Teilabrisses», hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Der Beschluss des für das Baurecht zuständigen Senats sei unanfechtbar.

Die Sprecherin der Stadt Lübeck sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Wir haben abgerissen, weil wir vom Oberverwaltungsgericht nichts Gegenteiliges gehört haben.» Bei Zweifeln wäre die Maßnahme nicht vorgenommen worden.

Eigentümer will weiter vor Gericht ziehen

Der Eigentümer des Hauses Seeblick kündigte nun an, nach dem Eilverfahren im Hauptsacheverfahren weiter vorgehen zu wollen. Ein Bodengutachter habe keine «Gefahr in Verzug» festgestellt, und die weiträumige Umzäunung des Hauses habe unbeteiligte Personen geschützt.

«Deshalb wäre die Hausversetzung oder ein Teilabriss unter Schonung des Sanitäranbaus der bessere Weg gewesen», schrieb er. Dem Bauamt lagen bereits vor dem Abriss entsprechende Anträge vor, hieß es.

Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Schleswig erklärte, der Kläger könne etwa versuchen, den Abriss als rechtswidrig feststellen zu lassen, um mögliche Folgeansprüche durchzusetzen.

© dpa-infocom, dpa:260303-930-761099/3

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