Die Bundes-AfD darf nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden. Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Köln entschieden, und damit einem Eilantrag der Partei recht gegeben und dem Verfassungsschutz einen Riegel vorgeschoben.
Erst vor zehn Tagen hatte der niedersächsische Verfassungsschutz die Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Beobachtung der Partei soll intensiviert werden. Daran ändert sich durch das neue Urteil nichts, sagen die Verfassungsschützer:innen.












