Seit vergangenem Herbst stand eine 23-Jährige vor dem Landgericht Göttingen (Niedersachsen). Sie hat ihren Vermieter in Dramfeld im Streit getötet. Trotz Einräumens der Tat ist das Verfahren etwas Besonderes, denn es ist ein Sicherungsverfahren. Dies wird dann gewählt, wenn ein normales Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit nicht geführt werden kann. Am heutigen Montag gab es nun eine Entscheidung: Für die Tötung ihres Vermieters kommt die Frau unbefristet in ein psychiatrisches Krankenhaus. Einmal im Jahr wird es eine Anhörung geben, die über eine Entlassung entscheiden kann.
WEITERE BEITRÄGE AUS „Blaulicht“
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