Spektakulärer Prozess endet mit Freispruch für Tierarzt

Vor dem Amtsgericht Neumünster stand ein Tierarzt vor Gericht. (Symbolbild) Frank Molter/dpa
Vor dem Amtsgericht Neumünster stand ein Tierarzt vor Gericht. (Symbolbild) Frank Molter/dpa

Neumünster (dpa/lno) –

Das Amtsgericht Neumünster hat einen Tierarzt vom Vorwurf, seiner Partnerin heimlich das Tiermedikament Xylazin verabreicht zu haben, freigesprochen. Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben. Grund seien Zweifel an der Beweislage für die Tat und vor allem an der Aussagekraft der Haarproben, die die Nebenklägerin abgegeben hatte. 

«Wir sehen große Unsicherheiten», erklärte der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts in seiner Urteilsbegründung. Auch die Ausführungen einer Sachverständigen der Universität Kiel, die die Argumente der Anklage stützen, hätten das Gericht nicht überzeugt.

Für sein Urteil habe das Gericht nur den Abend des 14. August 2024 betrachtet, auf dem die Anklage beruht, und ausdrücklich nicht ein Urteil des Amtsgerichtes Rendsburg gegen den Angeklagten wegen einer fast identischen Tat, erklärte der Richter. «Dafür hätten wir das gesamte Verfahren in Rendsburg noch einmal aufmachen müssen.» 

Vorwurf lautete auf gefährliche Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 60 Jahre alten Tierarzt gefährliche Körperverletzung und einen hinterlistigen Überfall vorgeworfen. Er soll das Medikament Xylazin – ein Beruhigungsmittel für Tiere – an jenem Augustabend seiner damaligen Partnerin unbemerkt in ein Glas Ouzo gemischt und ihr diesen zum Trinken gegeben zu haben. Nachdem sie davon getrunken habe, habe die Frau Gangschwierigkeiten und Wahrnehmungsstörungen gehabt.

Nachdem die Frau, die als Nebenklägerin auftrat, im September 2024 von dem Urteil gegen ihren Partner vor dem Amtsgericht Rendsburg erfahren hatte, habe sie unter Schock gestanden und sofort die Beziehung beendet. Auf eigene Faust schickte sie Haarproben an verschiedene Institute, um herauszufinden, ob auch bei ihr Xylazin nachgewiesen werden kann. Das Labor der Sporthochschule Köln bestätigte dann ihren Verdacht.

Staatsanwältin hatte Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Gesamtstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für den Angeklagten. Der Nachweis von Xylazin im Haar der Nebenklägerin sei eindeutig bewiesen worden, das habe auch die Sachverständige unterstrichen. Auch an ihrer Aussage über den Verlauf des 14. August gebe es keine Zweifel.

«Der Angeklagte hat das Vertrauen seiner Partnerin ausgenutzt und hat sie in nicht unerhebliche Gefahr gebracht», so die Staatsanwältin. Außerdem sei der Angeklagte in einem fast identischen Fall bereits einmal verurteilt worden.

Die Verteidigung erklärte dagegen, eine zweite Haarprobe habe keinen Nachweis von Xylazin erbracht. Damit würden sich die Ergebnisse beider Haarproben widersprechen. Auch die geschilderten Symptome der Nebenklägerin hätten nicht zu einer Vergiftung gepasst.

«Den Schuldnachweis werden sie nicht führen können», sagte einer der drei Verteidiger. Es habe eine «Hetzjagd» gegen den Angeklagten gegeben. Man plädiere auf Freispruch. Das Geständnis im ersten Prozess habe der Angeklagte nur aus strategischen Gründen abgegeben, er habe es später widerrufen.

Untersuchungshaft wurde kurz unterbrochen

Der Tierarzt ist nun wieder auf freiem Fuß. Seit dem 28. Juli 2025 war er in Untersuchungshaft, die die Staatsanwaltschaft mit Wiederholungsgefahr begründet hatte. Am 5. Februar 2026 hatte das Schöffengericht in Neumünster den Haftbefehl zunächst aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. 

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte die Beschwerdekammer des Landgerichts Kiel daraufhin entscheiden, dass der dringende Tatverdacht immer noch bestehe, sodass am 19. Februar erneut Untersuchungshaft angeordnet wurde. 

Auf den vollbesetzten Zuschauerrängen schüttelten viele nach dem Freispruch mit dem Kopf. Die Staatsanwältin erklärte am Rande des Prozesses, sie gehe davon aus, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Das könnte bedeuten, dass der ganze Prozess vor dem Landgericht Kiel neu aufgerollt wird.

© dpa-infocom, dpa:260227-930-743936/2

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