Schüler gestalten Gedenkfeier für ermordete jüdische Kinder

Schüler aus Mecklenburg und Hamburg gestalten zusammen mit der Vereinigung «Kinder vom Bullenhuser Damm» eine Gedenkfeier. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa
Schüler aus Mecklenburg und Hamburg gestalten zusammen mit der Vereinigung «Kinder vom Bullenhuser Damm» eine Gedenkfeier. (Archivbild) Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) –

Mit einer Gedenkfeier erinnert der Hamburger Verein «Kinder vom Bullenhuser Damm» am Montag an die Ermordung von 20 jüdischen Kindern vor 81 Jahren. 

Das Programm der Gedenkfeier wird von Mädchen und Jungen von drei Schulen gestaltet. Beteiligt sind Schüler des Gymnasiums Am Tannenberg in Grevesmühlen (Nordwestmecklenburg), Schüler des Hamburger Gymnasiums Dörpsweg sowie der Fritz-Schumacher-Schule Langenhorn. Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) wird zu einer Ansprache erwartet, Rabbiner Shlomo Bistritzky werde zum Abschluss ein Gebet sprechen, teilte der Verein mit.

Die Schule am Bullenhuser Damm in Hamburg-Rothenburgsort war im Zweiten Weltkrieg eine Außenstelle des Konzentrationslagers Neuengamme. In der Nacht zum 21. April 1945 wurden die 20 Kinder von SS-Männern im Keller des Gebäudes ermordet. Der SS-Arzt Kurt Heißmeyer hatte die Kinder im KZ für medizinische Experimente missbraucht. 

24 sowjetische Kriegsgefangene gehängt

Wenige Tage vor dem Einmarsch britischer Truppen in Hamburg wollte die SS die Zeugen ihrer Verbrechen beseitigen. In derselben Nacht wurden auch zwei inhaftierte französische Mediziner und zwei als Pfleger der Kinder eingesetzte niederländische Gefangene umgebracht. Außerdem hängte die SS mindestens 24 sowjetische Häftlinge. 

Nach dem Krieg im Jahr 1946 wurden sechs der Täter in den sogenannten Curiohaus-Prozessen von einem britischen Militärgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet. Heißmeyer konnte bis 1964 unerkannt als Lungenarzt in der DDR praktizieren. 1966 wurde er vom Bezirksgericht Magdeburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Nur der SS-Mann Arnold Strippel, nach Aussagen im Curiohaus-Prozess ein Mittäter, musste nie für das Verbrechen büßen, obwohl er wegen anderer Morde im KZ viele Jahre im Gefängnis saß.

© dpa-infocom, dpa:260417-930-959757/1

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