Anwälte von Ex-RAF-Terroristin Klette: Gericht ist befangen

Die Verteidigung von Klette (rechts) hat Zweifel an einem Gutachten zu DNA-Spuren. Focke Strangmann/dpa Pool/dpa
Die Verteidigung von Klette (rechts) hat Zweifel an einem Gutachten zu DNA-Spuren. Focke Strangmann/dpa Pool/dpa

Verden (dpa) –

Die Anwälte der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette halten das Gericht für befangen. Die Richter würden Zweifel an Gutachten zu DNA-Spuren ignorieren, argumentiert die Verteidigung. Eine andere Kammer des Landgerichts Verden muss nun über den Antrag der Anwälte entscheiden – nach Einschätzung eines Gerichtssprechers könnte die Entscheidung Ende dieser Woche getroffen werden.

Warum die Anwälte Zweifel an den DNA-Spuren haben

Daniela Klette soll mit den ehemaligen RAF-Terroristen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub mehrere Geldtransporter und Supermärkte überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Klette ist wegen schweren Raubes angeklagt, der Prozess läuft seit knapp einem Jahr. Ermittler fanden in Fluchtautos DNA-Mischspuren – darunter sollen laut einer Expertin auch Spuren von Daniela Klette gewesen sein. 

Ihre Anwälte bezweifeln jedoch, dass die Gutachterin sauber arbeitete. Sie werfen ihr vor, verbotenerweise wie eine Polizistin ermittelt zu haben. Außerdem sei sie voreingenommen, weil sie die Namen der Betroffenen kannte und nicht – wie sonst üblich – anonymisiert die DNA-Spuren analysiert habe. 

Die Verteidigung ließ deshalb ein weiteres Gutachten einholen und stellte einen Antrag auf Befangenheit gegen die Spezialistin. Das Gericht sah dies anders, es lehnte den Antrag ab. Die Argumentation der Verteidigung überzeuge nicht, entschied das Gericht. Die Expertin arbeite außerordentlich gewissenhaft.

Prozess könnte früher als geplant enden

Der Befangenheitsantrag richtet sich nun gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen. Der Prozess müsse sich deshalb nicht länger hinziehen, sagte ein Gerichtssprecher. Im Gegenteil: Wenn die andere Kammer den Antrag auf Befangenheit ablehnen sollte, könnten in dem Verfahren schon nächste Woche die Plädoyers beginnen. Ursprünglich waren Verhandlungstermine bis Ende September geplant.

© dpa-infocom, dpa:260310-930-795322/1

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