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Die Bäderregelung besagt, dass in Urlaubsorten in Schleswig-Holstein die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen zu bestimmten Zeiten für sechs Stunden öffnen dürfen. Damit Kund:innen in vollautomatisierten Supermärkten, von denen es auch schon fünf Stück in Schleswig-Holstein gibt, weiterhin rund um die Uhr einkaufen können, soll das Ladenöffnungszeitengesetz geändert werden.

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