Hamburg (dpa/lno) –
43 Jahre nach dem Mord an einem Prostituierten in Hamburg hat am Landgericht der Prozess gegen einen Angeklagten begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 62-jährigen Deutschen heimtückischen Mord aus Habgier vor.
Zur Tatzeit war der Angeklagte 18 Jahre alt und somit noch Heranwachsender. Darum findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.
Der von Geburt an fast vollständig gehörlose Angeklagte soll in der Nacht zum 11. Januar 1983 den Prostituierten im Stadtteil Hammerbrook erschossen haben. Er soll aus einem Revolver drei Schüsse abgegeben haben, die den 41-Jährigen an Kopf, Brust und Oberschenkel trafen.
Angeklagter: Kann mich nicht erinnern
Die Tat spielte sich im Wohnwagen des Opfers auf einem Parkplatz ab. Der 41-Jährige soll seinen Mörder in der Nähe der Reeperbahn getroffen und ihn von dort in seinem Auto mitgenommen haben. Nach den Schüssen war der Sexarbeiter am Tatort verblutet, während der Täter mit 300 D-Mark Beute flüchtete.
Nach Verlesung der Anklage erklärte der 62-Jährige mit Hilfe zweier Gebärdendolmetscherinnen, er könne sich nicht erinnern. «Mein Kopf ist eigentlich leer.» Er wolle nur nach Hause gehen.
Die Vorsitzende Richterin, Ulrike Schönfelder, berichtete von einem ergebnislosen Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten vor Beginn der Hauptverhandlung. Demnach erklärte die Staatsanwaltschaft, sie werde auch bei einem Geständnis eine Jugendstrafe von fünf bis sechs Jahren fordern. Das Jugendstrafgesetz sieht bei Heranwachsenden für Mord eine Höchststrafe von 15 Jahren vor.
Trotz intensiver Bemühungen hatte die Polizei die Tat lange Zeit nicht aufklären können. Im vergangenen Jahr wurden die damals gesicherten Spuren erneut mit moderner Kriminaltechnik untersucht. Eine DNA-Spur führte zur Identifizierung des Tatverdächtigen.
Am 5. November erließ das Amtsgericht einen Haftbefehl, der zwei Wochen später bei einer Durchsuchung der Wohnung des 62-Jährigen im Stadtteil Finkenwerder vollstreckt wurde. Seitdem sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Anklage wegen anderen Mordes vor 40 Jahren
Vor Gericht sprach der Angeklagte von einem anderen Mord an einer Frau vor über 40 Jahren, für den er einen anderen Mann verantwortlich machte. Die Richterin sagte, diese Geschichte sei für sie nicht nachvollziehbar und gab dem Verteidiger die Gelegenheit, sich mit seinem Mandanten zu besprechen, ob er weitere Angaben zur Anklage machen wolle. Das verneinte der Anwalt nach einer Beratungspause.
Schönfelder verlas in der Folge einen Artikel des «Spiegel» vom 13. Juli 1986. Daraus ging hervor, dass der Angeklagte bereits damals wegen Mordes vor Gericht stand. Dabei war es um die Tötung einer 21-jährigen Frau im September 1985 gegangen. In dem Prozess, der unter großen Schwierigkeiten mit zahlreichen gehörlosen Zeugen geführt worden war, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Aufenthalte in Heimen und Gefängnissen
Eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe berichtete von ihren Gesprächen mit dem 62-Jährigen. Demnach wuchs er in schwierigen Verhältnissen in einer großen Familie in Hamburg auf. Die meisten Familienmitglieder waren ebenfalls gehörlos. Mit elf Jahren kam er das erste Mal in ein Heim, mit 14 das erste Mal ins Gefängnis. 1981 versuchte er, aus dem Jugendgefängnis auf der Elbinsel Hahnöfersand zu flüchten. Die Flucht scheiterte, weil er mit einem Boot verunglückte.
Nach dem Besuch verschiedener Gehörlosenschulen machte der Angeklagte einen Hauptschulabschluss und schließlich auch eine Ausbildung zum Maler. Seit seiner Scheidung im Jahr 2016 sei er alleinlebend. Vor seiner Verhaftung sei er mindestens zehn Jahre arbeitslos gewesen und habe von Arbeitslosenunterstützung gelebt, erklärte der 62-Jährige selbst.
Das Gericht hat neun weitere Verhandlungstermine bis zum 12. Juni angesetzt.
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