Hohe Haftstrafen für Schmuggel von 40 Tonnen Kokain

Im Landgericht Köln ist ein Urteil in einem Drogenprozess gesprochen worden. (Symbolbild) Rolf Vennenbernd/dpa
Im Landgericht Köln ist ein Urteil in einem Drogenprozess gesprochen worden. (Symbolbild) Rolf Vennenbernd/dpa

Köln (dpa) –

Mit mehrjährigen Haftstrafen ist vor dem Kölner Landgericht ein Prozess gegen Drogenhändler zu Ende gegangen, die 2023 rund 40 Tonnen Kokain nach Deutschland eingeführt haben sollen. Sechs Männer im Alter zwischen 31 und 52 Jahren wurden am Donnerstag schuldig gesprochen.

Die Urteile ergingen wegen bandenmäßigen Kokainhandels, Beihilfe zum Drogenhandel sowie Drogenbesitzes. Ein Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Für die Untersuchungshaft von Juni 2024 bis Dezember 2025 sprach das Gericht ihm eine Entschädigung zu.

Das Rauschgift wurde meist in Containern mit legaler Ware wie Weizenmehl, Holz oder Bananen per Frachtschiff vornehmlich aus Ecuador geliefert. Insgesamt 35 Tonnen waren von Zollbehörden im Ausgangsland, bei einem Zwischenstopp in Rotterdam sowie im Hamburger Hafen sichergestellt worden. Nur eine Lieferung mit fünf Tonnen Kokain war bis auf den Drogenmarkt gelangt.

Gericht spricht von «exorbitanter Menge» an Drogen

«Wir haben hier einen Fall, der solitär ist», zeigte sich der Vorsitzende Richter in der rund zweistündigen Urteilsbegründung überzeugt. «Der Fall dürfte, was die gegenständliche Kokainmenge angeht, in dieser Größenordnung in der Bundesrepublik einzigartig sein.» Der Fall schlage «völlig aus dem Normalbereich» dessen heraus, was sonst in Drogenprozessen verhandelt werde. «Das ist eine exorbitante Menge», so der Vorsitzende.

Laut Urteilsbegründung war ein 45 Jahre alter Transportunternehmer aus Eitorf bei Köln der Kopf der Gruppe und organisierte im Auftrag von Hintermännern in der Türkei die Drogenlieferungen. Der Mann hatte ein umfängliches Geständnis abgelegt. Dabei hatte er eingeräumt, dass er für die ersten vier Lieferungen von den Hintermännern jeweils 200.000 Euro erhalten habe.

Um den Drogenlieferungen einen legalen Anstrich zu verpassen, habe der Mann von einem 44-jährigen Mitangeklagten zahlreiche Importgesellschaften gründen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem sei der 44-Jährige in zahlreichen der Gesellschaften als Geschäftsführer eingetragen gewesen.

Der 44-Jährige hatte im Prozess behauptet, von dem 45-Jährigen unwissentlich in die Sache hineingezogen worden zu sein, was ihm das Gericht letztlich aber nicht abkaufte. Der 44-Jährige wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Der 45-Jährige bekam 14 Jahre und sechs Monate. Die restlichen Verurteilten hatten als Helfer, Entlader, oder Transporteure gedient. Sie wurden unter anderem wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel schuldig gesprochen. Ihre Strafen lagen zwischen achteinhalb und zwölf Jahren Haft.

© dpa-infocom, dpa:260326-930-871039/1

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