Sieben Jahre quälte er seine Familie, nun folgt Haftstrafe

Vor dem Landgericht Bremen ist ein 45-Jähriger verurteilt worden – wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung.  Alicia Windzio/dpa
Vor dem Landgericht Bremen ist ein 45-Jähriger verurteilt worden – wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung. Alicia Windzio/dpa

Bremen (dpa/lni) –

Mit einem massiven Lügengeflecht hat ein Mann jahrelang seine damalige Familie kontrolliert, isoliert und gequält. Nun wurde der 45-Jährige vor dem Landgericht Bremen wegen schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Strafmaß lautet drei Jahre und zehn Monaten Gefängnis. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision ist möglich. Weil das Strafverfahren sehr lange dauerte, gewährte das Gericht einen sogenannten Vollstreckungsabschlag von sechs Monaten – die tatsächliche Haftzeit beträgt damit drei Jahre und vier Monate. 

Er gab ihnen Spritzen in den Kopf

Wie die Vorsitzende Richterin ausführte, redete der Mann seiner damaligen Partnerin und deren beiden Töchtern in den Jahren 2013 bis 2019 ein, sie müssten sich vor der Drogenmafia verstecken und hätten schwere und teils ansteckende Krankheiten. Als angeblicher Arzt gab er ihnen Spritzen unter anderem in den Kopf und sperrte die schulpflichtigen Mädchen tagelang in ihren Zimmern ein – mit einem Eimer für die Notdurft. Gemeinsam mit der Familie wohnte der Mann zuerst in Bremerhaven, später in Bremen. 

Mit verschiedenen Lügen brachte er die Kinder dazu, sich zu isolieren. So erzählte er einem der Mädchen, sie habe Würmer und müsse die gesamten Sommerferien in ihrem Zimmer bleiben. Die damals 15-Jährige durfte den Rest der Familie nicht sehen und auch nicht regelmäßig duschen, wie die Vorsitzende Richterin ausführte.

Mädchen sollte sich eigene Grabstelle aussuchen 

Die andere Tochter sollte sich im Alter von zwölf Jahren wegen einer angeblich tödlichen Erkrankung ein Grab auf dem Friedhof aussuchen. Das Mädchen habe eine Stelle mit einer Bank in der Nähe gewählt, damit ihre Mutter dort sitzen könne, berichtete die Richterin. Daraufhin habe der Mann dem Mädchen gesagt, dass die Mutter das Grab ohnehin nicht besuchen würde. «Das grenzt schon fast an Sadismus, was sie da mit diesem Mädchen gemacht haben», befand die Richterin. Sie sprach von einem sehr großen Leid, dass der Mann den Kindern seiner damaligen Partnerin angetan habe.

Nach den Feststellungen des Gerichts redete der Mann der Frau und den Töchtern immer wieder ein, sie litten an lebensbedrohlichen Krankheiten und bräuchten die von ihm durchgeführten Behandlungen und verordneten Einschränkungen. Dass die Frau, die mit dem Mann auch ein gemeinsames Kind hat, leichtgläubig war, ändere nichts an der Schuld des Angeklagten, so die Richterin. Der Mann habe das Vertrauen der Familie sieben Jahre lang missbraucht und auch gesehen, wie schlecht es den Mädchen ging. «Es gibt drei Geschädigte, die geprägt sein werden für ihr ganzes Leben», sagte die Richterin.

Kinder vertrauten sich ihren Tagebüchern an

An den Taten des vorbestraften Mannes gibt es dem Gericht zufolge keine Zweifel. Die Kammer stützte sich auf Tagebucheinträge der beiden Mädchen, Aussagen der Familie und Angaben des Angeklagten. Dieser hatte sich vor Gericht bei den Kindern seiner früheren Partnerin entschuldigt und ihnen 1.500 Euro Schmerzensgeld angeboten.

Das Motiv für die Taten blieb unklar. Eine Sachverständige vermutete vor Gericht, dass es dem Mann um Macht, Dominanz und Kontrolle ging. Einem Gutachten zufolge hat der 45-Jährige eine Persönlichkeitsstörung – er hat wenig Empathie und viel Verlangen nach Aufmerksamkeit. Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht.

Das Lügengeflecht brach erst zusammen, als der Mann plötzlich seine Familie verließ und sich die Frau ans Jugendamt wandte. Damals war sie im Glauben, sie habe kein Sorgerecht mehr – auch das hatte ihr der Mann eingeredet. Die Familie sei in einem völlig desolaten Zustand gewesen, so die Richterin. Der Mann hatte zu dem Zeitpunkt bereits eine neue Beziehung und wohnte mit seiner neuen Partnerin – seiner heutigen Ehefrau – zusammen. 

Mit dem Urteil liegt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese fand eine Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten für angemessen. Die Verteidigung forderte eine Bewährungsstrafe.

Die frühere Partnerin des Mannes und deren Töchter verfolgten die Urteilsbegründung im Gerichtssaal unter Tränen.

© dpa-infocom, dpa:260319-930-838755/2

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