Kiel (dpa) –
Das juristische Ringen um die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im Wattenmeer sorgt Schleswig-Holsteins Landesregierung. Energieminister Tobias Goldschmidt (Grüne) sprach im Wirtschaftsausschuss des Landtags von einem gravierenden Thema. «Für viele Unternehmen, die an der Westküste unterwegs sind, ist die Mittelplatte wirklich eine wichtige Säule und eine Grundlage der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.» Das dort geförderte Öl wird etwa auch zur Kerosin-Produktion für den Hamburger Flughafen genutzt.
Ende Februar hatte das Verwaltungsgericht Schleswig per Eilverfahren entschieden, dass die Bohrinsel derzeit keine vollziehbare Fördererlaubnis habe. Gegen die Förderung klagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Betreiber Harbour Energy Germany legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein und beantragte auch eine juristische Übergangslösung (Hängebeschluss). Goldschmidt erklärte, das Land bereite ebenfalls eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor.
Förderung seit 1987
Von der Bohrinsel Mittelplate aus wird seit 1987 Öl in der Nordsee gefördert. Nach Betreiberangaben waren es im vergangenen Jahr 858.000 Tonnen. Schleswig-Holstein erhielt dafür 45 Millionen Euro an Förderabgaben, seit Produktionsbeginn insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Aus der Lagerstätte wurden bereits rund 43 Millionen Tonnen Öl gepumpt. Zwölf Millionen Tonnen Öl gelten noch als gewinnbar.
Der Leiter der Rechtsabteilung des Betreibers in Deutschland, Frank Wolfram, bezifferte den unmittelbaren Schaden einer Stilllegung der Plattform für Schleswig-Holstein auf 750 Millionen Euro, «konservativ geschätzt». Mindestens 2.000 Arbeitnehmer hingen von der Plattform ab. «Wir haben 460 Zulieferunternehmen, die letztes Jahr ein Auftragsvolumen hatten von rund 100 Millionen in einem Jahr.» Der Betreiber selbst hat 175 Beschäftigte im Norden, davon etwa 100 auf der Plattform.
FFH-Richtlinie
Wolfram signalisierte grundsätzliche Bereitschaft zu einer freiwilligen Verträglichkeitsprüfung (FFH). Es gebe in ganz Deutschland Unternehmen, deren Betriebe bereits vor der Ausweisung eines FFH-Gebietes bestanden hätten. Der Fall schlage deshalb über das Land Schleswig-Holstein Wellen. Die Deutschland-Chefin von Harbour Energy, Claudia Kromberg, betonte: «Wir fördern seit fast 40 Jahren sicher Erdöl».
Die Umwelthilfe geht seit Jahren gegen die Förderung vor. 2024 legte sie Widerspruch gegen die Ölförderung beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ein, der jedoch als nicht fristgerecht zurückgewiesen wurde. Als Grund führte die DUH an, dass die Auswirkungen der Ölförderung auf das Wattenmeer gemäß FFH-Richtlinie anhand der Betriebspläne nie geprüft wurden – auch im Betriebsplan für 2024 bis 2026 nicht. Dieser läuft im Mai aus. Daraufhin klagte der Verband gegen die Ablehnung des Widerspruchs.
Ein LBEG-Sprecher bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als schwierig, weil diese mit der gängigen Verwaltungspraxis breche. «Nach unserer Rechtsauffassung wird durch den Hauptbetriebsplan nicht die grundsätzliche Durchführbarkeit eines bergbaulichen Vorhabens jedes Mal neu genehmigt, sondern eben nur die technische Durchführung, also die Arbeiten, die in den zwei Jahren durchgeführt werden.»
Im Mai hatte das Energieministerium erklärt, für die Erschließung neuer Ölfelder keine Genehmigungen mehr zu erteilen. Die Ölförderung im schleswig-holsteinischen Wattenmeer endet damit 2041. Derzeit läuft der Betrieb trotz der Gerichtsentscheidung vorerst weiter.
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