Sieben Jahre Haft nach Messerangriff auf Kollegin in Hamburg

Der Angeklagte muss sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. (Archivbild) Carola Große-Wilde/dpa
Der Angeklagte muss sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. (Archivbild) Carola Große-Wilde/dpa

Hamburg (dpa) –

Ein halbes Jahr nach dem Messerangriff in einer Hamburger IT-Firma muss ein 26-Jähriger für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Hamburg verurteilte den jungen Mann wegen versuchten Mordes aus Heimtücke in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Auszubildende am 19. Juni gegen 16.00 Uhr in den Büroräumen der IT-Firma in Hamburg-Harburg eine andere Auszubildende angegriffen hat. In Tötungsabsicht habe er ihr dabei plötzlich ein Messer mit einer etwa zehn Zentimeter langen Klinge in den Hals gestochen.

Der Kollegin gelang es jedoch, das Messer an der Klinge festzuhalten und es dem Angeklagten abzunehmen. Ein tiefes Eindringen in den Hals konnte so verhindert werden. Beim anschließenden Kampf gingen beide zu Boden. Durch Hilferufe eilten zwei weitere Kollegen herbei und halfen der jungen Frau, die daraufhin aus dem Büroraum fliehen konnte. Sie erlitt eine Stichverletzung am Kehlkopfbereich sowie mehrere Schnittverletzungen.

Richterin: «Aus einem ablehnenden Gefühl entwickelte sich Hass»

Die beiden Auszubildenden hatten seit zehn Monaten gemeinsam an einem Projekt gearbeitet, das nicht vorankam und immer noch nicht fertig war, obwohl der Vorgesetzte Ergebnisse sehen wollte. «Aus einem ablehnenden Gefühl entwickelte sich Hass auf die Kollegin», erläuterte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Und schließlich der Plan, sie zu töten.

Ob das vielleicht auch etwas mit seinem Verhältnis zu seiner Mutter oder generell zu Frauen zu tun haben könnte, habe in dem Prozess nicht geklärt werden können. Ein Psychologe habe jedoch keine psychische Erkrankung feststellen können, der 26-Jährige sei «voll schuldfähig».

Jagdmesser in seine Hosentasche gesteckt

An dem 19. Juni sei der Angeklagte in das Büro gekommen, um seinen Tötungsentschluss in die Tat umzusetzen. Dazu habe er ein Jagdmesser in seine Hosentasche gesteckt. Nur weil die Kollegin intuitiv nach dem Messer gegriffen habe und so den Angriff abwehren konnte, sei sie noch am Leben.

Die 27-Jährige leide laut Richterin noch heute unter den Folgen der Tat. Alle Finger der linken Hand seien tief durchtrennt worden, die Sehne am Daumen fast durchtrennt und die Sehne am kleinen Finger komplett durchtrennt. Die Beweglichkeit der Hand sei immer noch eingeschränkt und sie werde dadurch täglich an die Tat erinnert, die sie auch psychisch immer noch belaste.

26-Jähriger zahlte 25.000 Euro in Täter-Opfer-Ausgleich

Positiv wertete das Gericht, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegte und auch einräumte, die Tat seit drei Wochen geplant zu haben. Außerdem zahlte der 26-Jährige 25.000 Euro in einen Täter-Opfer-Ausgleich. Das Geld hatte er sich dazu von seiner Mutter geben lassen.

Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte, ein ruhiger, korpulenter, junger Mann mit schwarzer Brille, ein Geständnis abgelegt, das von seinem Verteidiger vorgelesen wurde. «Ich bereue es, was ich getan habe», las der Verteidiger vor. «Mir ist bewusst, dass ich dafür bestraft werden muss.»

Zudem bat der Deutsche um ein mildes Urteil. Ihm sei klar geworden, «wie schlimm meine Tat für sie gewesen sein muss». Er bereue es und wolle sich bei ihr entschuldigen. «Schuld trage allein ich.»

Gericht folgte weitestgehend der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten zu verurteilen. Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten zu verurteilen. Hilfsweise für den Fall, dass das Gericht auch wegen versuchten Mordes verurteile, wurde eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren beantragt.

© dpa-infocom, dpa:251215-930-426904/2

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