Münster (dpa) –
Ein Streit vor dem Verwaltungsgericht Münster um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn 1 im Münsterland ist vom Tisch. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat der Autofahrer seine Klage zurückgenommen. Die mündliche Verhandlung am 18. Juni fällt damit aus.
Der Autofahrer hatte bezweifelt, dass es für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 120 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und der Abfahrt Greven in Richtung Bremen eine Grundlage gebe. Nach seiner Auffassung müsste er die Verkehrszeichen nicht beachten, weil sie rechtswidrig seien. Die beklagte Autobahn GmbH des Bundes hatte als Grund eine gestiegene Unfallgefahr angegeben.
Die Autobahn 1 (Köln-Bremen) ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung von Nordrhein-Westfalen in Richtung Norddeutschland. Ab dem Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück erreicht die A1 Niedersachsen.
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