Neumünster (dpa/lno) –
Überraschung im Prozess gegen einen Tierarzt, der seiner Partnerin das Tiermedikament Xylazin verabreicht haben soll: Das Amtsgericht in Neumünster hat den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Das erklärte der Vorsitzende Richter nach einem Rechtsgespräch mit den beteiligten Parteien. Die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde gegen diesen Beschluss ein.
Der 60-jährige Tierarzt hat seit dem 28.7. 2025 wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft gesessen. Ihm wird vorgeworfen, das Medikament am 14. August 2024 seiner damaligen Partnerin unbemerkt in ein Glas Ouzo gemischt und ihr diesen zum Trinken gegeben zu haben. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Nachdem sie davon getrunken habe, habe die Frau Gangschwierigkeiten und Wahrnehmungsstörungen gehabt, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.
Xylazin ist ein Tiermedikament, das vor allem als Beruhigungs- und Schmerzmittel bei Schafen, Pferden und Kühen eingesetzt wird. Der Tierarzt war im September 2024 zuvor bereits in einem ähnlichen Fall im Jahr 2021 mit einer anderen geschädigten Frau verurteilt worden – zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte die Vorwürfe am Amtsgericht Rendsburg gestanden, aber keine Angabe zum Motiv gemacht. In seinem Geständnis hatte der Mann eingeräumt, Xylazin verabreicht zu haben.
Im aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Neumünster geht es wieder um Xylazin. Die Frau, die jetzt als Nebenklägerin auftritt, hatte von einer Freundin vom Prozess in Rendsburg gegen ihren Partner erfahren. Da sei eine Welt für ihre Freundin zusammengebrochen, hatte sie als Zeugin ausgesagt. Sie trennte sich sofort von dem Tierarzt und erinnerte sich an den Abend des 14. August, an dem es ihr nach dem Ouzo sehr schlecht gegangen sei, und erstattete Anzeige.
Frau ließ Haarproben in Laboren untersuchen
Auf eigene Faust ließ sie Haarproben von sich auf das Tiermedikament Xylazin untersuchen. Das Labor der Sporthochschule Köln konnte im Sommer 2025 Xylazin in ihrer Haarprobe nachweisen. Eine Toxikologin des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Kiel sagte als Sachverständige vor Gericht aus, auch sie habe bei einer Nachuntersuchung der Haarproben Xylazin festgestellt.
Der Wirkstoff Xylazin führe zu einer Verlangsamung des Herzschlags und könne Schwindel und Gangschwierigkeiten auslösen, so die Toxikologin. In schweren Fällen könnten die Folgen bis zu Atemstillstand führen.
Die Haarproben standen gestern im Mittelpunkt der Verhandlung. Die Kieler Wissenschaftlerin beschrieb einen Selbstversuch mit eigenen Haaren, dass Xylazin auch an Haaren „wandern“ und so übertragen werden könne. Die Verteidiger des Angeklagten bezweifelten die Glaubwürdigkeit der vorgelegten Gutachten und legten ein Gegengutachten vor. Von der Kieler Toxikologin forderten sie in einem teilweise hitzigen Wortwechsel eine schriftliche Untersuchung ihres Selbstversuchs.
Nach einem 45-minütigen Rechtsgespräch verkündete das Gericht dann die Aufhebung des Haftbefehls für den Angeklagten. Der Prozess ist damit aber nicht beendet. Weitere Termine sind für den 19. Februar und den 27. Februar festgelegt worden – an diesem Tag könnte ein Urteil fallen.
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