Schwarzfahren ohne Strafe? Was im Nordwesten gilt

Mit Ticket ist man in Bus und Bahn auf der sicheren Seite – doch was passiert mit denen, die keines kaufen? (Symbolbild) Carsten Koall/dpa
Mit Ticket ist man in Bus und Bahn auf der sicheren Seite – doch was passiert mit denen, die keines kaufen? (Symbolbild) Carsten Koall/dpa

Hannover/Bremen (dpa/lni) –

Niedersachsens Landesregierung reagiert zurückhaltend auf die Überlegung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), das Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Man sei skeptisch, ob eine Entkriminalisierung die erhofften Effekte hätte, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums in Hannover.

Das Schwarzfahren ohne Ticket sei eine Straftat gegen das Vermögen und eine besondere Art des Betrugs, die vor allem die Verkehrsbetriebe treffe, betonte sie. Stufe man das zu einer Ordnungswidrigkeit herab, könnten die Verantwortlichen trotzdem weiterhin in Haft landen, wenn sie ein Bußgeld nicht bezahlen. Zudem könnten sie gegen ein Bußgeld Einspruch einlegen. Somit könne das Schwarzfahren auch weiterhin vor Gericht landen, anstatt die Justiz zu entlasten.

So viele Freiheitsstrafen gab es wegen Erschleichens von Leistungen

Eine völlige Entkriminalisierung wiederum würde die Frage aufwerfen, warum man sich überhaupt noch eine Fahrkarte kaufen sollte, wenn ohne Ticket keine Sanktion mehr drohe, sagte die Sprecherin von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) weiter. Man sei aber offen für die Diskussion.

Wie viele Haftstrafen es zuletzt in Niedersachsen wegen Schwarzfahrens gab, konnte die Sprecherin nicht sagen. Wegen des Erschleichens von Leistungen – im Verkehr, aber etwa auch von Veranstaltungen – wurden demnach in 478 Verfahren Ersatzfreiheitsstrafen und in 90 Verfahren Freiheitsstrafen vollstreckt.

Warum in Bremen keine Anzeige droht

In Bremen mussten jedes Jahr rund 50 Menschen ins Gefängnis, weil sie mehrfach kein Ticket vorzeigen konnten. «Die strafrechtliche Verfolgung verursacht im Justizsystem Kosten von bis zu einer Million Euro jährlich – für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Strafvollzug», teilte ein Sprecher des Bremer Verkehrsressorts mit.

Mit einem Pilotprojekt hat sich das geändert: Seit Mai 2025 verzichtet die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) auf eine Strafanzeige. Teuer bleibt es trotzdem: Wer bei einer Kontrolle keinen Fahrschein vorzeigen kann, muss 60 Euro zahlen. Bei wiederholten Verstößen drohen auch Mahnverfahren, Inkasso und gegebenenfalls Schufa-Einträge. «Das Fahren ohne Fahrschein bleibt also keineswegs kostenlos oder folgenlos», betonte der Sprecher des Verkehrsressorts. Das Projekt soll erst einmal bis Ende 2027 laufen.

Hubig: Gute Gründe für eine Entkriminalisierung

Bundesjustizministerin Hubig hatte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» gesagt, aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe für eine Entkriminalisierung. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse fragte sie: «Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?» 

Der Deutsche Anwaltverein unterstützte das Ansinnen, von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) gab es hingegen Kritik. Der GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte der «Rheinischen Post»: «Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt.» Man laufe Gefahr, «dass es sehr vielen dann einfach egal ist, ob sie einen Fahrschein haben oder nicht».

Eine Straftat sollte aus Roßkopfs Sicht nicht aufgrund einer Überbelastung der Justiz zur Ordnungswidrigkeit gemacht werden. «Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen», sagte er. Oftmals handele es sich auch nicht um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich.

© dpa-infocom, dpa:260408-930-918804/2

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