Schleswig-Holstein für Freigabe der Nonnengänse zur Jagd

Nonnengänse können von Oktober bis Ende Februar zur Vergrämung auf Ackerflächen gejagt werden. (Symbolbild) Christian Charisius/dpa
Nonnengänse können von Oktober bis Ende Februar zur Vergrämung auf Ackerflächen gejagt werden. (Symbolbild) Christian Charisius/dpa

Kiel (dpa/lno) –

Schleswig-Holstein dringt darauf, dass die Nonnengans regulär bejagt werden darf. «Die Nonnengans hat sich in den vergangenen Jahren stark vermehrt», sagte Agrarministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU). Gleichzeitig verlängerten sich die Rastzeiten der Tiere. In einem Brief an die EU-Kommission fordert sie, Nonnengänse als bejagbare Art in die Vogelschutzrichtlinie aufzunehmen. Zuvor hatte das «Flensburger Tageblatt» darüber berichtet.

«Für viele landwirtschaftliche Betriebe bedeutet das massive Fraßschäden auf Acker- und Grünlandflächen – in einigen Fällen mit existenzbedrohenden Folgen», sagte Schmachtenberg. «Das Abweiden der Pflanzen führt zu deutlichen Ertragseinbußen, während Trittschäden und starke Verkotung die Bewirtschaftung zusätzlich erschweren.» Landwirtinnen und Landwirte trügen diese Last seit Jahren. «Das können und wollen wir nicht länger hinnehmen.»

Antrag liegt seit 2022 vor

Schmachtenberg erinnerte in dem Schreiben an einen entsprechenden Antrag ihres Vorgängers Werner Schwarz (CDU) aus dem Jahr 2022 und die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs im Sommer 2025. Der Wolf gelte nicht mehr als streng geschützt, sondern nur noch als geschützt im Sinne der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH). Das erleichtert einen Abschuss der Tiere unter bestimmten Bedingungen.

«Ein tragfähiger Ausgleich zwischen Naturschutz und landwirtschaftlicher Nutzung gelingt nur, wenn Konflikte aktiv gesteuert werden», sagte Schmachtenberg. «Naturschutz braucht Akzeptanz in der Fläche – und diese sichern wir nur, wenn wir die berechtigten Sorgen und wirtschaftlichen Belastungen unserer Betriebe ernst nehmen.»

Zu Jahresbeginn hatte die Landesregierung die Mittel für die Wildgänserichtlinie auf 1,2 Millionen Euro erhöht. Sie soll betroffene Betriebe schnell und unbürokratisch für entstandene Schäden entschädigen.

Klage des Nabu

Anhängig ist eine Klage des Naturschutzbundes Schleswig-Holstein (NABU) gegen die 2024 verlängerten Jagdzeiten für Gänsearten. Seit einer Änderung im Landesjagdzeitengesetz sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 16. Juli bis 31. Januar im Jahr bejagbar.

Zudem wurde die Jagdzeit für Nonnengänse angepasst, welche aufgrund des Schutzstatus des Vogels restriktiv geregelt werden muss. Die Tiere dürfen von Oktober bis Ende Februar vergrämt werden, damit die Schäden auf den Äckern gering bleiben. Die Jagd auf Flächen, auf denen Gänse geduldet werden oder in Vogelschutzgebieten, bleibt verboten.

© dpa-infocom, dpa:260331-930-889446/1

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