AfD-Verbot als Bühnenshow im «Prozess gegen Deutschland»

Auf der Bühne sind keine Schauspieler, sondern echte Experten zu sehen. (Archivbild) Christiane Oelrich/dpa
Auf der Bühne sind keine Schauspieler, sondern echte Experten zu sehen. (Archivbild) Christiane Oelrich/dpa

Hamburg (dpa) –

Der «Prozess gegen Deutschland» findet in Hamburg statt. Genauer im Thalia Theater. Ab heute Abend. Und er soll drei Tage dauern. Im Mittelpunkt die AfD, die auch im wirklichen Leben gern von politischer Inszenierung spricht, wenn es um ein Parteienverbot geht. 

Und genau darum dreht sich das Stück, das der Schweizer Regisseur und Intendant der Wiener Festwochen, Milo Rau, im Rahmen der Lessingtage auf die Bühne des Hamburger Theaters bringt – unter anderem. 

Was wird geboten?

Rau nimmt sich die aktuellen Zustände in Deutschland vor, stellt die Frage, ob ein Verbot der AfD möglich, ja rechtlich geboten ist, wie es in der Ankündigung heißt. Zu prüfen sei dabei, ob die Partei «aggressiv-kämpferisch» die Demokratie bedrohe und fortgesetzt gegen das Grundgesetz verstoße, indem sie «mit allen Mitteln die Meinungsfreiheit ihrer Kritiker*innen bekämpft». 

Alles Fragen, die auch bei der Abwägung eines tatsächlichen Verbotsverfahrens einer Partei eine Rolle spielen. 

Daneben sollen in der «juristisch-theatralen Untersuchung» auch Fragen behandelt werden wie «die Welt des Techno-Faschismus, die MAGA-Propagandawalze des Silicon Valley und das mediale Ökosystem rechtsextremer Gehirnwäsche» – in Deutschland und auch international.

Wer tritt in dem Prozess auf?

Ungewöhnlich ist nicht nur die Dauer der Inszenierung: In drei Abend- und zwei Vormittagsveranstaltungen wird verhandelt. Ungewöhnlich ist auch, dass nicht etwa Schauspieler auf der Bühne stehen, sondern Experten. Vorsitzende Richterin ist Herta Däubler-Gmelin, SPD-Urgestein und frühere Bundesjustizministerin. 

Ihr zur Seite stehen laut Besetzungsliste weitere echte Juristen «und Expert*innen, Protagonist*innen, Skandalfiguren, Influencer*innen, Betroffene und Opfer» als Prozessbeteiligte. Echte Journalisten fungieren als Gerichtsreporter. Als Eröffnungsredner stehen Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) und die frühere AfD-Chefin Frauke Petry mit auf der Liste. 

Wie läuft es ab?

Los geht es mit den Eröffnungsplädoyers am Freitagabend. Insgesamt werden in fünf Vorstellungsterminen drei «Fälle» verhandelt. Neben der Frage nach einem Parteiverbot lautet eine weitere: «Verherrlicht die AfD Gewalt?» Der dritte Fall ist nicht weniger aktuell und stellt die Frage: «Sollte es ein Social-Media-Verbot für alle unter 16 geben?»

Zum Showdown kommt es in der Abendvorstellung am Sonntag mit Schlussplädoyers und den Entscheidungen der Geschworenen. 

Der Realitätscheck – AfD-Verbot

Auf der politischen Bühne in Berlin wird schon lange über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Auch in den bevorstehenden Landtagswahlkämpfen dürfte es eine Rolle spielen. In Umfragen führt die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern deutlich. Die SPD ist für eine Prüfung eines Verbotsverfahrens, ebenso die Grünen. Die Union warnt davor, dass das der AfD in die Hände spielen könnte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz war bereits zu der Bewertung gekommen, die AfD als gesichert rechtsextrem einzuordnen. Diese Einstufung ruht jedoch derzeit aufgrund einer Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem die AfD geklagt hatte.

Die Kölner Entscheidung dürfte für den weiteren Prozess ausschlaggebend sein. So hatte beispielsweise die Hamburgische Bürgerschaft den rot-grünen Senat erst kürzlich aufgefordert, sich im Falle einer gerichtlichen Bestätigung der Einstufung für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die den Weg zum Verbotsverfahren ebnen soll.

Einen Antrag auf ein Verbotsverfahren könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Darüber verhandelt dann das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eine Einstufung etwa als «gesichert rechtsextrem» durch den Verfassungsschutz alleine reicht für ein Parteiverbot nicht aus.

Kontroverse auch um Social-Media-Verbot 

Und auch bei der Frage eines Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige nimmt Rau für sein Stück eine Diskussion auf, die nach entsprechenden Ankündigungen mehrerer europäischer Länder auch in Deutschland kontrovers diskutiert wird. Während hier aus der CDU befürwortende Stimmen kommen, zeigt sich der Koalitionspartner SPD zurückhaltender. 

Im Ausland wollen gleich mehrere Länder dem Vorbild Australiens folgen, das vor zwei Monaten als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. Konkretere Pläne gibt es auch in Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Spanien.

© dpa-infocom, dpa:260213-930-680515/1

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